Hallo Herkules,
sind durch den Versorgungsausgleich Entgeltpunkte zu Gunsten Ihrer Bekannten berücksichtigt worden, können zusätzliche Wartezeitmonate gutgeschrieben werden. Diese gutgeschriebenen Wartezeitmonate helfen, die Wartezeiten (z.B. für schwerbehinderte Menschen)
zu erfüllen.
Die ermittelten Entgeltpunkte werden durch die Zahl 0,0313 geteilt. Das Ergebnis sind die Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich. Diese dürfen allerdings zusammen mit den Beitragsmonaten, die Ihre Bekannte in der Ehe selbst erworben hat, die Gesamt-Monate der Ehezeit nicht überschreiten.
Ist die Wartezeit von 420 Monaten durch den Versorungsausgleich erfüllt und die Versicherte ist anerkannte Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, besteht ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen ein Anspruch auf altersrente für behinderte Menschen. Eine abschlagsfreie Altersrente kann
frühestens nach dem vollendeten 63. Lebensjahr gezahlt werden.