Altersrentner, die eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie Ihre Rente als Teilrente (z.B. Wunschteilrente 99,99%) in Anspruch nehmen, besteht in einer neben der Rente ausgeübten Beschäftigung wieder Versicherungspflicht. Eine Wunschteilrente kann nicht rückwirkend beantragt werden, der Wechsel in die Teilrente kann frühestens zum Folgemonat nach Antragstellung erfolgen.
Hinsichtlich des Themas Anspruch auf Krankengeld als Altersteilrentner wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.