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Experten-Antwort

Altersrente und Arbeitnehmer

von erna11.07.2024 | 13:22
224 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich bin 67 Jahre alt und seit Januar 2023 regulär in Altersrente. Zurzeit beziehe ich die Altersrente und arbeite aber noch. Dadurch beziehe ich neben meiner Rente noch entsprechendes Gehalt. Mein Arbeitgeber führt seine anteiligen Rentenbeiträge ab. Es werden von mir keine Rentenbeiträge mehr abgeführt. Jetzt habe ich erfahren, dass ich falls ich krank werde nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Krankengeld seitens der Krankenkasse habe. Ich hätte dafür meine Rente mit 99,99 % beantragen müssen. Mir stellt sich jetzt folgende Fragen 1. Kann ich den Rentenantrag noch nachträglich auf 99,99 % ändern lassen? 2. Würde ich dann wieder automatisch Rentenbeiträge abführen müssen? Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Altersrentner, die eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie Ihre Rente als Teilrente (z.B. Wunschteilrente 99,99%) in Anspruch nehmen, besteht in einer neben der Rente ausgeübten Beschäftigung wieder Versicherungspflicht. Eine Wunschteilrente kann nicht rückwirkend beantragt werden, der Wechsel in die Teilrente kann frühestens zum Folgemonat nach Antragstellung erfolgen.

 

Hinsichtlich des Themas Anspruch auf Krankengeld als Altersteilrentner wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KKam 11.07.2024 | 13:24
Sie können zwar für die Zukunft eine Teilrente beantragen, ob Ihnen das aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Krankengeldanspruch sichert, sollten Sie zuvor mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Anonymam 11.07.2024 | 13:34
1. Nur für die Zukunft 2. Nein Ihre Rente wird zum Krankengeld angerechnet. Im Extremfall kann es sein, dass die Krankenkasse eine Null-Zahlung berechnet. Ob und wenn ja wieviel Sie Krankengeld bekommen können, kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse sagen.
DaViam 11.07.2024 | 13:50
Hallo, erfahrungsgemäß wird die Krankenkasse selbst bei einer 99,99%-Rente Sie auffordern die Rente in eine Vollrente umzuwandeln. Die KK kennt ja Ihr Alter und erkennt natürlich den Hintergrund. Tatsächlich nicht empfehlenswert!
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