Hallo Wiesenbiene,
die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente, die Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 02. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das "alte Recht" und Ihre große Witwerrente beträgt 60 %.
Übersteigt Ihr Einkommen einen festgelegten Freibetrag, wird es auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Der Freibetrag beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 40,79 Euro) und beträgt somit derzeit 1.076,86 Euro.
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des verstorbenen Versicherten (sog. Sterbevierteljahr) findet keine Einkommensanrechnung statt.
Für die Einkommensanrechnung werden zunächst die Bruttobeträge Ihres Einkommens ermittelt. Davon werden Pauschalwerte abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten.
Für genaue Angaben über Ihren Rentenanspruch (große oder kleine Witwerrente; altes oder neues Recht) und genauere Rentenbeträge, wenden Sie sich jedoch am Besten an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.