Hallo Herr Machner,
nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist die freiwillige Versicherung unzulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung