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Experten-Antwort

Altersrente und freiwillige Beiträge

von Leonhard Machner23.08.2023 | 11:20
126 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 2021 eine Rente für langjährig Versicherte als Vollrente. Die Regelaltersgrenze habe ich im März 2023 erreicht. Wenn ich jetzt eine Teilrente mit 99% in Anspruch nehme, kann ich dann noch freiwillige Beiträge (mehr als Mindestbeitrag zahlen)?? Wenn ja, wie müßte ich vorgehen ? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2023 | 13:00

Hallo Herr Machner,

 

nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist die freiwillige Versicherung unzulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Klausam 23.08.2023 | 11:30
Hallo, als Regelaltersrentner sind freiwillige Zahlungen nicht mehr möglich. MfG
Neinam 23.08.2023 | 14:14
...trotzdem nicht. Entscheidend ist das Überschreiten der persönlichen Regelaltersgrenze
Schadeam 23.08.2023 | 15:34
Was würden Sie sich denn davon versprechen wenn es ginge? Vor 85 kämen Sie kaum in die Gewinnzone.
Rechtliche Arbeitsanweisungam 23.08.2023 | 15:37
War die Regelaltersgrenze am 01.01.2017 bereits erreicht, besteht kein Recht zur freiwilligen Versicherung. Wird eine solche Vollrente wegen Alters nach § 42 SGB VI in eine Teilrente umgewandelt, so lebt die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung vom Beginn des Kalendermonats wieder auf, in dem die Umwandlung wirksam wird (§ 100 Abs. 1 SGB VI).
DRVam 24.08.2023 | 06:34
Sie sollten einen erneuten Thread eröffnen und den Experten mit diesem Paragrafen konfrontieren. Allerdings wäre es sinnvoll, sich vorher Gedanken darüber zu machen, wie alt Sie werden müssen, damit sich derartige Zahlungen für Sie überhaupt amortisieren.
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