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Altersrente und Hartz4

von Hanss01.02.2007 | 09:09
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8 Antworten

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Hallo zusammen! ich beziehe den Mindestsatz von Hartz 4 und Wohnungskostenzuschuss. Altersrente für schwerbehinderte habe ich beantragt. Die LVA sagt es sind ca. 300 EURO. Die Voraussetzungen für die rentnerkrankenversicherung erfülle ich nicht. Jetzt meine Frage: die Rente fällt niedriger aus wie Hartz4 und dem Wohnkostenzuschuss. Die Rente soll ab November 2006 gezahlt werden. Aber ab da hab ich bis heute das höhere ALG2 + Wohnk. erhalten. Muss ich eine Rückforderung von ALOG2-Hartz4 + Wohngeld befürchten? Oder wie läuft das? Soll ich also den Rentenantrag zurücknehmen? Und wie sieht es in der Zukunft aus wenn ich von 300 EURO mich auch noch freiwillig krankenversichgerung muss. Kann ich da auch noch rückwirkend einen Antrag stellen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hanss,

bezüglich der Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit für privat und freiwillig Versicherte einen Beitragszuschuss beim Rentenversicherungsträger zu beantragen, der sich prozentual von der Bruttorente errechnet. Sofern eine Rente rückwirkend gezahlt wird, ergibt sich eine Nachzahlung, die der ARGEund dem Wohngeldamt im Rahmen eines Erstattungsanspruches angeboten wird. Die Arge

und das Wohngeldamt haben dann die Möglichkeit, evtl. Forderungen für den Nachzahlungszeitraum geltend zu machen allerdings nur bis zur mtl. Rentenhöhe. Sollten Sie wirklich nur 300 EURO erhalten empfehle ich Ihnen, sich an das Sozialamt und Wohngeldamt zu wenden. Das Grundsicherungsamt kann erst dann eintreten, wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind. Sollte man jünger sein als 65 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sein, können bei Bedürftigkeit auch Grundsicherungsleistungen gezahlt werden. Das Vorliegen von Erwerbsminderung wird in diesem Fall vom Rentenversicherungsträger festgestellt.

7 Antworten

Ossiam 01.02.2007 | 10:17
Hallo Hanns, sollten Sie bereits das 65.Lebensjahr vollendet haben steht Ihnen evtl Grundsicherung zu.Grundsicherung ist bei dem Sozialamt zu beantragen. Sind Sie noch keine 65 Jahre alt kann ich mir nicht vorstellen,dass Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung erfüllt haben und "nur" 300.-EUR Rentenanspruch haben.Für eine Altersrente wegen Schwerbeh.müßten Sie 35 Jahre Rentenbeitrag geleistet haben. Sollten Sie wider erwarten doch einen Anspruch haben,müßten Sie wegen Nichtaufnahme in die KVdR einen Antrag auf Zuschuß zur KVdR bei Ihrem Rententräger stellen.Vorausgesetzt Sie sind in der Krankenversicherung freiwillig oder Privat versichert. Im übrigen zahlt die ARGE im Normalfall Arbeitslosengeld II bis zum Beginn einer Rente ohne Abzug.
Hanssam 01.02.2007 | 10:49
gegen die nidrige Alersrente kann ich nichts machen, arbeitslos und Pflege der Mutter muss ich höheres ALG2 zurückzahlen wenn ich rückwirkend niedrigere Altersrente bekomme oder wie läuft das?
Ossiam 01.02.2007 | 10:59
Hallo Hans, Sollten Sie Anspruch auf eine AR haben,stellt die ARGE einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rententräger.Das würde den Zeitraum betreffen wo noch Altersrente und Arbeitslosengeld II nebeneinander gezahlt worden wären.Der ARGE wird nur die Höhe der Rente erstattet. Inwieweit dann weitere Rückzahlungen an die ARGE zu leisten wären müßten Sie bitte bei der ARGE nachfragen. Warten Sie aber erst einmal einen Bescheid der RV ab!
Schiko.,am 01.02.2007 | 11:53
Eigentlich schade- bei rentenauskunft- fast immer notwendig, dass sie geburtsmonat und jahr nicht nannten. Ebenso immer wichtig, wieviel jahre der warte- zeitanrechnung sind vorhanden. Auffallend, die rente nach schwerbehinderung soll rückwirkend ab 1.11. 2006 bezahlt werden. Demnach sind scheinbar 35 jahre gegeben. Haben sie den rentenbescheid vorliegen , ist sicher auch die widerspruchsfrist genannt. Wäre sicher für leidensgenossen von interesse wieviel beträge für miete und heizung(Wohnungs- kostenzuschuss ? ) vergütet werden, nachdem sie vom mindestsatz sprechen. Mit freundlichen Grüßen.
Hanssam 01.02.2007 | 11:56
345 Hartz4/ALG2 und 225 EURO für Unterkunft und Heizung 35 Jahre sind da und mitteilen soll ich wann die rente beginnen soll jetzt oder ab 01.11.2006? Muss ich also bei der nirdrigeren rente höhere Hartz4/ALG" und Unterkunft etc zurückzahlen, das kann ich ja nicht wie läuft das? Oder ist nur meine rückwirkende rente weg die geht an die ARGE und an die Wohngeldstelle?
!!!am 01.02.2007 | 13:00
Sie müssen nichts zurückzahlen!
Schiko.am 02.02.2007 | 14:03
Nochmals, wird eine niedrige rente als insgesamt 570 hartz IV gewährt, wird von der rente für die monate der doppelten zahlungen solange 570 kompensiert bis hartz aufgerechnet ist. Erfolgte noch keine rentenzahlung und ist laut rentenbescheid der wider- spruch noch zulässig müssen sie sofort handeln. Dies deswegen, weil sie sich ja finanziell verschlechtern, dies muss nicht sein. Unter der voraussetzung, dass sie schon 65. waren besteht die möglichkeit grundsicherung als ergänzung zu beantragen, dies könnte so aussehen: 345 und 225 = 570 monatlicher bedarf für den 300 nettorente(angenommen) anzurechnen sind. Auf antrag könnten sie 270 grundsicherung erhalten, kämen aber somit wieder auf 570 euro verfügungsmasse wie derzeit bei hartz IV. Ich würde es ohne zwang bei hartz belassen, der staat zahlt ja rentenbeitrag und krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen.
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