Hallo Hanss,
bezüglich der Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit für privat und freiwillig Versicherte einen Beitragszuschuss beim Rentenversicherungsträger zu beantragen, der sich prozentual von der Bruttorente errechnet. Sofern eine Rente rückwirkend gezahlt wird, ergibt sich eine Nachzahlung, die der ARGEund dem Wohngeldamt im Rahmen eines Erstattungsanspruches angeboten wird. Die Arge
und das Wohngeldamt haben dann die Möglichkeit, evtl. Forderungen für den Nachzahlungszeitraum geltend zu machen allerdings nur bis zur mtl. Rentenhöhe. Sollten Sie wirklich nur 300 EURO erhalten empfehle ich Ihnen, sich an das Sozialamt und Wohngeldamt zu wenden. Das Grundsicherungsamt kann erst dann eintreten, wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind. Sollte man jünger sein als 65 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sein, können bei Bedürftigkeit auch Grundsicherungsleistungen gezahlt werden. Das Vorliegen von Erwerbsminderung wird in diesem Fall vom Rentenversicherungsträger festgestellt.