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Experten-Antwort

Altersrente und Hinzuverdienst

von MonikaM27.09.2016 | 08:05
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Rentenbescheid über volle Altersrente für Schwerbehinderte ab Dezember d. J. liegt vor. Einen Hinzuverdienst von 70 Euro p. m. aus dem Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage habe ich bereits angegeben. Mein Arbeitsvertrag besteht noch, soll aber Ende November durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Was passiert, wenn ich noch für ein halbes Jahr weiterhin in Teilzeit arbeite? Soll ich den Verdienst der RV melden und meine Rente wird automatisch auf eine Teilrente umgestellt. Immerhin besteht auch die Möglichkeit, dass es ab 2017 eine Flexi-Rente geben wird - was ja für mich insgesamt einen positiven Effekt in Bezug auf Rente/Hinzuverdienst haben könnte. Zumindest würde ich mir diese Möglichkeit offenhalten. Vielleicht kann mir Jemand den Ablauf und ev. wichtige Details erklären. Gruß Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MonikaM,

Sie sind definitiv verpflichtet, einen eventuellen Verdienst ab Rentenbeginn Ihrem RV-Träger zu melden (je eher desto besser, um Rückzahlungen zu vermeiden). Welche Hinzuverdienstgrenzen für Sie gelten, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen, sodass Sie eine Teilzeittätigkeit bzw. den Teilzeitverdienst optimal an die verschiedenen Teilrenten anpassen können.

Zum sogenannten Flexi-Rentengesetz liegt derzeit lediglich ein Entwurf vor. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir keine Beratung in dieser Richtung durchführen können. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens zum 01.07.2017 zu rechnen.

Eine Übersicht der mit dem „Flexirentengesetz“ geplanten Änderungen und der hierzu gefassten Vorentwürfe finden Sie hier:

http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/flexirentengesetz

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