Hallo MonikaM,
Sie sind definitiv verpflichtet, einen eventuellen Verdienst ab Rentenbeginn Ihrem RV-Träger zu melden (je eher desto besser, um Rückzahlungen zu vermeiden). Welche Hinzuverdienstgrenzen für Sie gelten, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen, sodass Sie eine Teilzeittätigkeit bzw. den Teilzeitverdienst optimal an die verschiedenen Teilrenten anpassen können.
Zum sogenannten Flexi-Rentengesetz liegt derzeit lediglich ein Entwurf vor. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir keine Beratung in dieser Richtung durchführen können. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens zum 01.07.2017 zu rechnen.
Eine Übersicht der mit dem „Flexirentengesetz“ geplanten Änderungen und der hierzu gefassten Vorentwürfe finden Sie hier:
http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/flexirentengesetz