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Experten-Antwort

Altersrente und Hinzuverdienst bei ATZ

von W*lfgang25.06.2014 | 20:40
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N'abend, brauche selbst mal kurzfristig Hilfe ;-) Eine bereits laufende Altersrente soll durch 'Wiedereinsetzen' in den aufgelösten ATZ-Vertrag eliminiert werden (laut einer aktuellen BAG-Entscheidung tritt bei plötzlicher Schwerbehinderteneigenschaft und ungeminderter Rentenmöglichkeit kein Störfall mehr ein). Entzug der Rente geht ja nur über den Hinzuverdienst - zählt bei ATZ nur das Brutto ohne Aufstockungsbetrag (wie bei Hinterbliebenenrenten) oder mit Aufstockungsbetrag? 2. Frage: Das ATZ-Arbeitsverhältnis soll ein paar Monate rückwirkend wieder inkraftgesetzt werden. Gilt für den Hinzuverdienst das Zuflussprinzip oder wird das nachzuzahlende Entgelt - wäre ja eine Einmalzahlung für die abgelaufenen Monate - auf alle Monate verteilt und somit die Hinzuverdienstgrenze von Anfang an überschritten? Gruß w.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W*lfgang,

Zelda hat Ihnen ja schon den richtigen Hinweis zur Höhe des Hinzuverdienstes gegeben.

In den rechtlichen Arbeitsweisungen können Sie sich zu der sicherlich sehr speziellen Problematik weiter einlesen.

Wie Einmalzahlungen zu berücksichtigen sind, wird u.a. auch noch in der rechtlichen Arbeitsanweisungen zu § 96a unter R2.1.1 weiter ausgeführt:

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Wenn laut der

Bescheinigung der in diesem Monat ausgezahlte Betrag aus einem zurückliegenden Zeitraum stammt, ist er nicht diesem zurückliegenden Zeitraum zuzuordnen, sondern unter den übrigen Voraussetzungen im Monat der Zahlung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen

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5 Antworten

zeldaam 25.06.2014 | 21:21
Hallo W*lfgang, zumindest zur ersten Frage ( Höhe des Hinzuverdienstes) kann ich Ihnen weiterhelfen: Es zählt das "Bruttoarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit (Regelentgelt) ", siehe hier ganz unten (letzter Absatz): http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
W*lfgangam 25.06.2014 | 21:48
Hallo Zelda, dafür schon mal herzlichen Dank ...ich hätte mich wohl etwas mehr krumm und bucklig gesucht - so ging's schneller :-) Auch das 'halbe' ATZ-Brutto wird wahrscheinlich die letzte Hinzuverdienstgrenze überschreiten, ich muss den Fall zunächst aus Zahlen aus 2009 aufbauen, hilft mir aber schon. Letztendlich hat's unsere PA verbockt (unwissentlich, da BAG Ende 2013 dazu entschieden hat, wo die MA noch keinen GdB 50 % hatte und keinem intern, wie auch externen AG-Verbänden das aufgefallen ist) und sucht nun gegen den Anwalt der ehemaligen Kollegin einen gütlichen Weg. Eigentlich ist das kaum ansatzweise ein rentenrechtliches Problem. Die Rente wird rückwirkend entzogen (falls nicht komplett - ggf. Zuflussprinzip - wird's der AG eben mit der Entgeltnachzahlung verrechnen müssen), neue EP kommen dazu und alles läuft wie geplant bis 65 durch. Gruß w.
W*lfgangam 26.06.2014 | 11:52
Vielen Dank! Gruß w.
W*lfgangam 26.06.2014 | 21:06
Wuffi, Ich bin enttäuscht von Dir.
...im Gegensatz zu Dir kann ich nicht alle Antworten qualifiziert im Minutentakt aus dem Ärmel schütteln - und wenn ich morgens 'Ergebnisse' präsentieren soll, nehme ich sogar Hilfe an ;-) Gruß w. ...kann ein passiver Dienstnutzer im Gegensatz zu einem aktiven Dienstleister natürlich nicht nachvollziehen – ansonsten verstehen wir uns doch blendend 8-)
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