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Altersrente und Steuer

von Peter23.09.2008 | 12:29
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2 Antworten

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Hallo, ich bezog ab Jahr 2000 einer erwerbsminderungsrente, die ab 2003 in eine altersrente umgewandelt wurde. im jahr 2001 liess ich mich scheiden, somit beträgt meine rente nur noch 700 € da meine exfrau ebenso berechtigt ist zu leben wurde meine rente aufgeteilt. nun meine frage: ich vermiete eine einliigerwohnung in meinem haus für 250 € im monat. muß ich bei meinem geringen einkommen, diese 250 € versteuern? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Von der Rente wären 50% minus KK und minus Werbungskostenpauschale von 102,- steuerpflichtig - ergeben 3258,- EUR. Die Miete dazu ergäben 6.258,- EUR damit liegen Sie unter der Freigrenze von 7.664,- EUR und sind somit nicht steuerpflichtig,

1 Antworten

Schiko.am 23.09.2008 | 12:56
Ich kann sie beruhigen, trotz 3.000 mieteinnahmen im jahr fällt keine einkommensteuer an. Auch hier wieder zahlen die man leicht nachrechnen kann. In der annahme die 700 mtl. sind netto gehe ich von brutto 780 im monat aus, mal 12 sind es 9360 im jahr. Hiervon sind mit 50%, 4.680 zunächst steuerpflichtig und 3.000 Miete 3.000 7.680 mehrer abzugsbeträge stehen ihnen zu, nenne nur ca. 0.936 euro für kranken/ pflege versicherung sind 6.744 steuerpflichtig . Der betrag liegt unter 7.664 steuerfreiem existenzminimum, deshalb null steuer. Mit freundlichen Grüßen.
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