Hallo Tigger,
ausführliche Informationen und einen Link zum online-Rechner haben sie bereits durch "KSC" erhalten.
Sie können Ende 2028 gerne bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung anfordern, die dann, die zu diesem Zeitpunkt gültige Gesetzeslage enthält und berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
Bei diesen Zahlen sollten Sie beides in voller Höhe bekommen.
Das können Sie selber nachrechnen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2025_7.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Seite 35
Aus diesen Tabellen werde Ich nicht schlau....wen Ich es selber ausrechnen könnte hätte Ich nicht gefragt ^^
Maximal 70% aus dem JAV der BG wären knapp 3500€ im Monat als Grenze,; Ihre beiden Renten liegen darunter.
Überschlagsmäßig passiert da nichts und Freibeträge (die es gibt) hab ich da noch nicht mal eingerechnet.
Also bei aktueller Rechtslage (und wenn Ihre Angaben stimmen) ist es doch klar, oder?
Bei diesen Zahlen sollten Sie beides in voller Höhe bekommen.
Danke für die Info
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.