Die Hinzuverdienstgrenze für eine vorgezogene Altersrente (vor dem 65. Lj) beträgt derzeit mtl. 350,-- €. Diesen Betrag dürfen Sie 2 x im Kalenderjahr ums doppelte (bis 700,-- €) überschreiten, ohne dass sich dies in Ihrer Altersrente rentenschädlich auswirkt.
Beim Bezug einer Witwenrente gibt es andere Freigrenzen. Der Freibetrag beträgt derzeit für Renten wegen Todes (WR) in den alten Bundesländern mtl. 693,52 €, in den neuen Ländern 609,57 €. Nach Abzug des Freibetrages werden vom verbleibenen Nettoeinkommen 40% auf die WR angerechnet.