Hallo Heiner,
mehrere parallele Minijobs werden zusammengerechnet.
Überschreiten diese Minijobs zusammengerechnet die Minijobgrenze von derzeit 520 Euro monatlich, entsteht in beiden Minijobs Versicherungspflicht.
Diese Versicherungspflicht endet zum Monatsende mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Arbeitgeber sollten zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen nachfragen, ob Sie über diesen Termin hinaus noch Beiträge zur Rentenversicherung aus den Minijobs zahlen möchten oder nicht und das Entsprechende dann veranlassen.
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