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Experten-Antwort

Altersrente und zwei Minijobs

von Heiner20.06.2023 | 15:00
347 Ansichten
1 Antworten
Hallo zusammen, ich werde ab dem 01.01.2024 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen und über den Rentenbeginn hinaus zwei Minijobs ausüben. Fragen: 1. Sind die Minijobs zusammen zu rechnen, so dass Versicherungspflicht bis zum Erreichen der für mich geltenden Regelaltersgrenze besteht? 2. Wenn ich rentenversicherungspflichtig bin: endet dann die Versicherungspflicht automatisch zum Ende des Monats, in dem ich die Regelaltersgrenze erreiche oder kann/muss ich (sofern ich die Beschäftigungen weiterhin ausüben möchte) gegenüber dem Arbeitgeber und dem Rentenversicherungsträger geltend machen, dass ich nun keine Rentenbeiträge mehr zahlen will? Oder ist eine Änderung von einer bestehenden Rentenversicherungspflicht zu einem Status als Nicht-Rentenversicherungspflichtiger während/innerhalb der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse nicht möglich? 3. Falls die Rentenversicherungspflicht bei Ausübung der Minijobs auch über die Regelaltersgrenze hinaus besteht: Endet die Versicherungspflicht dann erst bei Aufgabe eines dieser Minijobs?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.06.2023 | 16:38

Hallo Heiner,

mehrere parallele Minijobs werden zusammengerechnet.

Überschreiten diese Minijobs zusammengerechnet die Minijobgrenze von derzeit 520 Euro monatlich, entsteht in beiden Minijobs Versicherungspflicht.

Diese Versicherungspflicht endet zum Monatsende mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Arbeitgeber sollten zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen nachfragen, ob Sie über diesen Termin hinaus noch Beiträge zur Rentenversicherung aus den Minijobs zahlen möchten oder nicht und das Entsprechende dann veranlassen.

0 Antworten

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