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Altersrente Vertrauensschutz ab 60

von maria17.02.2009 | 20:56
1533 Ansichten
3 Antworten
Jahrgang 1949, EU Rente ab 1.1.2001, Vertrauensschutz für Altersrente ab 60 (ohne Abzug). nach Überprüfungsantrag Erhöhung der EU Rente nach 1.Verlängerung ab 2004. Verlängerung in 2007 bis 2010. Frage: bleibt es bei der Altersrente ab 60 bei den bisher verminderten Zugangsfaktoren oder sind diese mit 1 anzusetzen. Neu hinzugekommene Entgeltpunkte sind für die Zeit über den 60. Geburtstag hinaus gekürzt.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.02.2009 | 12:55

Hallo Maria,

wenn Sie seit dem 01.01.2001ununterbrochen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für die Berechnung Ihres Abschages ein sogenanntes Tabellenalter nach der Anlage 23 zum SGB VI. Sie werden bei einem Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente im Januar 2001 so behandelt als wären Sie bei Rentenbeginn 62 Jahre und 11 Monate alt gewesen, d. h. Sie haben einen Abschlag von einem Monat oder 0,003.

Wenn man davon ausgeht, dass es zutreffend ist, dass die Vorausetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte

Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit Vertrauensschutz und daher ohne Abschlag vorliegen, würde der Zugangsfaktor

für die Entgeltpunkte, die schon bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt worden sind, erhöht werden.

Leider kenne ich Ihr genaues Geburtsdatum nicht, deshalb gehe ich für mein Beispiel von einem Gebrutsdatum

01.07.1949 aus.

Berechnungsbeispiel:

Versicherter ist geboren am 01.07.1949.

Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.01.2001.

Entgeltpunkte 50

Vollendung des Tabellenalters gemäß Anlage 23 zum SGB VI (dies sind 62 Jahre und 11 Monate)

am 30.05.2012.

Verminderungszeitraum 01.06.2012 bis 30.06.2012

Zugangsfaktor: 1,0 - (1 Monat x 0,003) = 0,9970

Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag ab 01.07.2009.

Entgeltpunkte 51

Anzahl der Monate des Verminderungszeitraums ab Beginn der Folgerente: 1 Monat

(d. h. der Verminderungszeitraum der Vorrente - 01.06.2012 bis 30.06.2012 - liegt in vollem Umfang

nach dem Beginn der Folgerente am 01.07.2009)

Anzahl der Monate des Verminderungszeitraums der Folgerente: 0 Monate

(d. h. die Altersrente hat keinen Abschlag)

1 Monat : 0 Monate = 0 Monate

Die Entgeltpunkte werden in dem für die Erwerbsminderungsrente maßgebenden Verminderungszeitraum

(für die Zeit vom 01.06.2012 bis zum 30.06.2012) nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen.

Der aus der bisherigen Rente zu übernehmende Zugangsfaktor von 0,9970 ist um (1 Monat x 0,003) = 0,003

auf 1,0 zu erhöhen.

Zugangsfaktor für 50 Entgeltpunkte (aus der Erwerbsminderungsrente) 1,0

Zugangsfaktor für 1 Entgeltpunkt (neu hinzugekommen) 1,0

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen würde in diesem Beispiel ohne Abschlag gezahlt.

Um Ihre genauen Daten zu erfahren und eine individuelle Berechnung mit Ihrem echten Geburtsdatum und

Ihren echten Entgeltpunkten zu erhalten, empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung.

2 Antworten

Wolfgangam 17.02.2009 | 21:53
Hallo maria, > EU Rente ab 1.1.2001 Eine EU-Rente hat keine Abschläge. Im Rahmen der Neuberechnung einer Altersrente wird der dann geltende Abschlag anzusetzen sein - zuzüglich der zwischenzeitlich erworbenen Entgeltpunkte. Sie können sicher sein, die Altersrente fällt nicht kleiner aus. Lassen Sie sich zeitnah eine Rentenauskunft für den frühestmöglichen Altersrentenbeginn zuschicken, und Sie wissen mehr. Gruß w.
mariaam 18.02.2009 | 18:30
Danke der Expertin für die Beantwortung der doch sehr speziellen Frage. Ich bin 10/1949 geboren und habe in 2001 zwei verschiedene Zugangsfaktoren und ab 10/2004 zusätzliche Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor 1 abzüg.. 0,108 Ich habe es so verstanden, daß für die Altersrente ab 60 (Vertrauensschutz) für alle Entgeltpunkte der Zugangsfaktor 1 gilt. Einen Beratungstermin werde ich demnächst wahrnehmen. Frdl. Gruß Maria
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