Hallo Maria,
wenn Sie seit dem 01.01.2001ununterbrochen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für die Berechnung Ihres Abschages ein sogenanntes Tabellenalter nach der Anlage 23 zum SGB VI. Sie werden bei einem Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente im Januar 2001 so behandelt als wären Sie bei Rentenbeginn 62 Jahre und 11 Monate alt gewesen, d. h. Sie haben einen Abschlag von einem Monat oder 0,003.
Wenn man davon ausgeht, dass es zutreffend ist, dass die Vorausetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte
Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit Vertrauensschutz und daher ohne Abschlag vorliegen, würde der Zugangsfaktor
für die Entgeltpunkte, die schon bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt worden sind, erhöht werden.
Leider kenne ich Ihr genaues Geburtsdatum nicht, deshalb gehe ich für mein Beispiel von einem Gebrutsdatum
01.07.1949 aus.
Berechnungsbeispiel:
Versicherter ist geboren am 01.07.1949.
Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.01.2001.
Entgeltpunkte 50
Vollendung des Tabellenalters gemäß Anlage 23 zum SGB VI (dies sind 62 Jahre und 11 Monate)
am 30.05.2012.
Verminderungszeitraum 01.06.2012 bis 30.06.2012
Zugangsfaktor: 1,0 - (1 Monat x 0,003) = 0,9970
Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag ab 01.07.2009.
Entgeltpunkte 51
Anzahl der Monate des Verminderungszeitraums ab Beginn der Folgerente: 1 Monat
(d. h. der Verminderungszeitraum der Vorrente - 01.06.2012 bis 30.06.2012 - liegt in vollem Umfang
nach dem Beginn der Folgerente am 01.07.2009)
Anzahl der Monate des Verminderungszeitraums der Folgerente: 0 Monate
(d. h. die Altersrente hat keinen Abschlag)
1 Monat : 0 Monate = 0 Monate
Die Entgeltpunkte werden in dem für die Erwerbsminderungsrente maßgebenden Verminderungszeitraum
(für die Zeit vom 01.06.2012 bis zum 30.06.2012) nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen.
Der aus der bisherigen Rente zu übernehmende Zugangsfaktor von 0,9970 ist um (1 Monat x 0,003) = 0,003
auf 1,0 zu erhöhen.
Zugangsfaktor für 50 Entgeltpunkte (aus der Erwerbsminderungsrente) 1,0
Zugangsfaktor für 1 Entgeltpunkt (neu hinzugekommen) 1,0
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen würde in diesem Beispiel ohne Abschlag gezahlt.
Um Ihre genauen Daten zu erfahren und eine individuelle Berechnung mit Ihrem echten Geburtsdatum und
Ihren echten Entgeltpunkten zu erhalten, empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.