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Experten-Antwort

Altersrente wann?

von Mann21.02.2014 | 19:04
1100 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bin im Juni 1953 geboren, erhalte seit 2007 Rente wg. teilw.EM, bin schwerbehindert seit letztem Jahr, noch berufstätig. Wann kann ich frühestens in Altersrente gehen, mit oder ohne Abschläge? danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2014 | 13:41

Hallo Mann,

nach derzeitiger Rechtslage kommt für Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 7 Monaten und einem Abschlag von 10,8 % in Frage. Abschlagsfrei ist die Rente, wenn Sie diese erst mit 63 Jahren und 7 Monaten in Anspruch nehmen werden. Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 % muss zum Rentenbeginn gültig sein und bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Sollte das "Rentenpaket" verabschiedet werden, könnte sich bei mindestens 45 jähriger Pflichtbeitragszahlung ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn (63 Jahre und 2 Monate) ergeben. Dies können Sie aber bei uns zu gegebener Zeit in Erfahrung bringen.

Hinzuverdienstgrenzen zur Altersrente sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre und 7 Monate) zu beachten.

3 Antworten

Elliam 21.02.2014 | 21:21
Hallo, wenn allein die Altergrenzen berücksichtigt werden und Sie keinen Vertrauensschutz haben, dann mit Abschlägen 01.02.2014 (60 Jahre und 7 Monate) und ohne Abschläge 01.02.2017 (63 Jahre und 7 Monate). Das wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Abgesehen von der Altergrenze sind allerdings noch die Wartezeit von 35 Jahren und ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Rentenbeginn Voraussetzungen für die Altersrente (danach ist keine Schwerbehinderung zwingend erforderlich). Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss die Hinzuverdienstgrenze eingehalten werden, falls Sie Ihre Beschäftigung auch nach Beginn der Altersrente ausüben wollen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mannam 21.02.2014 | 21:48
danke für diese Infos. Ich habe jetzt 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt.
W*lfgangam 22.02.2014 | 15:22
Mann schrieb

danke für diese Infos.

Ich habe jetzt 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt.

Hallo Mann, wenn die Neuregelung zur abschlagsfreien Rente kommen sollte, sind Sie mit den 45 Jahren ab 63 + 2 Monaten mit einer ungekürzten Rente dabei, 5 Monate früher, als bei der Altersrente für Schwerbehinderte. Allerdings gilt das 'Abschlagsfrei' nur für den Teil der Rente, den Sie bisher nicht erhalten haben (die andere Hälfte) + ggf. den Werten/Entgeltpunkten, die im Rahmen der jetzigen Zurechnungszeit höher ausfallen, oder/und erst ab 60 zusätzlich entstehen. Gruß w.
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