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Altersrente-warum Ablehnung?

von Ferdinand25.03.2010 | 16:49
1870 Ansichten
4 Antworten
Ich bin 57 Jahre alt und 30% schwerbehindert. Kann mir jemand sagen, warum mein Antrag auf Altersrente von der BfA abgelehnt wurde?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2010 | 09:05

Hallo Ferdinand,

der frühestmögliche Beginn einer Altersrente wäre nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 7 Monaten. Dafür muß Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen und Sie müssen mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Ohne Schwerbehinderung kann die Altersrente frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen.

Es gibt keine unnötigen Fragen, nur seltsame Antworten.

3 Antworten

-"-am 25.03.2010 | 17:08
Weil beides nicht ausreicht. Frühestens Rente mit 63 mit 0,3 % Abzug pro Monat bis 65, also 7,2% Schwerbehinderung wirkt sich erst ab 50% aus.
Schadeam 25.03.2010 | 19:49
Herzige, allerliebste Frage! Wenn Sie sich vor der Antragsstellung auch nur ein bisschen fürs Thema interessiert hätten, hätte Ihnen jeder einigermaßen Fachkundige sagen können, dass Altersrenten frühestens ab 60 möglich sind. Wer unmögliches beantragt, erhält halt eine Ablehnung. Ich hoffe nur, dass nicht auch noch ein "Amt" Ihnen bei diesem unsinnigen Antrag geholfen hat.
zeldaam 25.03.2010 | 20:52
Hallo Ferdinand, haben Sie den Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (so heißt die BfA seit 2005) zu Ende gelesen ??? Der Bescheid enthält u.a. eine Begründung zur Ablehnung. Ansonsten kann ich mich nur den anderen Antworten anschliessen. Die notwendigen Voraussetzungen (z.B. für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen : mindestens 50 % Behinderung = Schwerbehinderung und Vollendung des 60. Lebensjahres) sind nicht erfüllt. MfG zelda
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