Hallo Ferdinand,
der frühestmögliche Beginn einer Altersrente wäre nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 7 Monaten. Dafür muß Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen und Sie müssen mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Ohne Schwerbehinderung kann die Altersrente frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen.
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