Hallo "Ahnungsloser",
warum wollen Sie denn mit dem Widerspruch bis fast zum letzten Tag warten ?
Bitte geben Sie den Widerspruch bei irgend einer Behörde Ihres Vertrauens (meist bieten sich die Auskunfts- und Beratungsstellten, die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen o.ä an) ab.
Lassen Sie einen Eingangsstempel auf den Widerspruch machen und sich eine Kopie danach aushändigen.
Dann haben Sie gleich den Nachweis, dass der Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde.
Wie lange dann der Widerspruch von der "vertrauenswürdigen Behörde" bis zur DRV in Gera braucht, ist dann unerheblich und Sie sparen auch noch das Porto.
Etwaige Erläuterungen und Nachweise zum Widerspruch können Sie immer noch nachreichen.
Gegen die Bescheinigung der Agentur für Arbeit könnnen Sie nach meiner Meinung keinen Widerspruch einlegen, da ein Widerspruch nur gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden kann. Die Bescheinigung ist m.E. jedoch kein Verwaltungsakt, da Sie keine Regelung enthält, sondern nur das bescheinigt, was ist.
Nur wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung der Zeit vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 als Arbeitslosigkeit bei der AfA stellen und dies dann auch schriftlich abgelehnt werden würde, dann bestünde die Widerspruchsmöglichkeit.
Erhalten Sie jedoch wieder nur die Bescheinigung ab dem 01.03.2010, würde ich den Damen und Herren mal gewaltig auf die Füsse treten mit der Frage "Lesen Sie meine Anträge ???".
Ihre Berechnung zum frühestmöglchen Rentenbeginn bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit habe ich jetzt auf die Schnelle nicht nachgerechnet. Diese Möglichkeit wäre m.E. nur die Notlösung. Vielmehr sollten Sie an der Bestätigung der Arbeitslosigkeit in 2009/2010 arbeiten. Zur Sicherheit sollten Sie aber weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben.
MfG
zelda