Nach Ihren Daten zu urteilen erhalten Sie frühestens eine Altersrente mit 63 und 7,2% Kürzung (also in 2011)!
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Nach Ihren Daten zu urteilen erhalten Sie frühestens eine Altersrente mit 63 und 7,2% Kürzung (also in 2011)!
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Alo erfüllen können Sie zum 01.11.2010 mit 9,3% Kürzung in Rente gehen. Da ich das aber bezweifele habe ich einfach die 63er Rente genommen (01.06.2011 mit 7,2%) ohne wenn und aber! Sie sollten bei einer Auskunftsstelle nachfragen ob Sie die Voraussetzungen für die Alo-Rente erfüllen.
Das ist falsch! auch für Zeiten i. S. d. § 252 Abs. 8 S. 1 SGB 6 gelten die Vorschriften über Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit . Es ist deshalb erforderlich, dass durch die Arbeitslosigkeit eine versicherte Beschäftigung unterbrochen ist.
Ich habe nicht geschrieben, dass es hier eine Zeit nach § 252 Abs. 8 VI ist; sondern sie nur erläutert.
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