Wenn Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren ( 420 Monaten mit Beitragszeiten und Anrechnungszeiten ) erfüllen und zum Rentenbeginn die Schwerbehinderung von mindestens 50 % noch vorliegt, können Sie mit 63 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge erhalten.
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