Bis Jahrgang 1951 Geborene können diese Altersrente mit 60 und 10,8% Kürzung oder mit 63 ohne Kürzung erhalten (ohne ATZ).
Ab Jahrgang 1952 geht das nur wenn ATZ bis 31.12.2006 vereinbart wurde UND am 01.01.2007 Scherbehinderung (50%) vorlag.
Aufwandsentschädigungen sind zuerst bis 2100,- EUR steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG.) danach werden die 350,- EUR geprüft.