Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente wegen Schwerbehinderung

von Klaus18.08.2026 | 13:39
219 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin 50 Prozent schwerbehindert. Der Ausweis läuft noch bis Ende 2028. Zum 01.06.2028 möchte ich die Rente wegen Schwerbehinderung beantragen (geb. 05.05.1966). Ich möchte die Rente aber als Teilrente (< 100 Prozent) beantragen und weiter arbeiten. Muss ich bei der Beantragung der Vollrente bei Schwerbehinderung, z. B. ab 01.01.2030 auch noch schwerbehindert sein? Ggf. würde ja mein Schwerbehindertenausweis nicht über den 31.12.2028 verlängert werden. Bitte um Expertenantwort. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2026 | 14:00

Guten Tag,

 

die Umsetzung der geschilderte Darstellung ist möglich, da Ihre Schwerbehinderung zum Datum der Realisierung des grundsätzlichen Rentenanspruchs vorliegt. Während der Bezugsdauer ist grundsätzlich eine Wahl zwischen 10 und 100% der Rente jederzeit möglich.

 

Daher ist der Wegfall der Schwerbehinderung zu einem späteren Zeitpunkt unschädlich.

 

 

5 Antworten

Magnusam 18.08.2026 | 13:57
Die Schwerbehinderung muss zu BEGINN der Altersrente (also am 1.6.2028) vorliegen, ob Sie die Altersrente zu diesem Zeitpunkt als Voll- oder als Teilrente in Anspruch nehmen und später in eine Voll- oder eine andere Teilrente umstellen ist nicht von Bedeutung. Ergänzender Hinweis - falls Sie eine Rente von mehr als 2/3 in Anspruch nehmen, besteht ab 1.1.2027 kein Anspruch auf Krankengeld mehr.
DaViam 18.08.2026 | 13:58
Hallo, natürlich können Sie eine Teilrente beantragen. Die Frage ist nur, warum tun Sie das? Ab 2027 steht Ihnen bei Rentenbezug (mehr als 66,66%) kein Krankengeld mehr zu. Die meisten Arbeitgeber haben kein Problem, dass ein Mitarbeiter eine volle Rente bezieht und weiter arbeitet. Natürlich sollten Sie das aber mit dem Arbeitgeber absprechen. Insofern gibt es eigentlich keinen Grund eine Teilrente zu beantragen.
Guter Rat!am 18.08.2026 | 14:48
Teilrente? Nur zu! Die Versichertengemeinschaft wird es Ihnen danken, wenn Sie vorübergehend auf einen Teil Ihrer Rente verzichten wollen. Sie sollten sich vor der Antragstellung dringend individuell beraten lassen!
Teilrente?am 18.08.2026 | 14:59
Das mit der Teilrente sollten Sie sich dringend überlegen. Dafür gibt es keinen nachvollziehbaren Grund was immer Sie auch glauben gehört oder gelesen zu haben. Sinn macht eine Teilrente nur noch bei Pflegepersonen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Auch ich rate Ihnen von Ihrem Vorhaben ab. Lassen Sie sich bezüglich Ihrer geplanten Teilrente dringend beraten.
KSCam 18.08.2026 | 19:14
Wie die Bedingungen für Teil- oder Vollrente in knapp 2 Jahren sind, sehen Sie zu gegebener Zeit. Das brauchen Sie heute noch nicht entscheiden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026