Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
die Umsetzung der geschilderte Darstellung ist möglich, da Ihre Schwerbehinderung zum Datum der Realisierung des grundsätzlichen Rentenanspruchs vorliegt. Während der Bezugsdauer ist grundsätzlich eine Wahl zwischen 10 und 100% der Rente jederzeit möglich.
Daher ist der Wegfall der Schwerbehinderung zu einem späteren Zeitpunkt unschädlich.
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