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Experten-Antwort

Altersrente wegen Schwerbehinderung

von lotti11.02.2020 | 11:43
71 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrtes Experten Team, ich bin im September 1958 geboren und habe eine Schwerbehinderung von 60%. Zur Zeit bekomme ich volle Erwerbsminderunsrente, diese läuft am 31.05.2020 ab. Jetzt habe ich von Bekannten gehört, das ich diese nicht weiterbeantragen sollte, sondern ab dem 01.10.2020 meine Altersrente für Schwerbehinderte beantragen soll. Dann hätte ich nur 7,2% Abzüge, Zeit meines Lebens und die Rente würde auch neu berechnet und wäre höher als meine bisherige Erwerbsminderungsrente. Stimmt das alles so ? Freundliche Grüße Lotti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotti,

grundsätzlich bleiben die Abschläge in einer anschließenden Rente genauso hoch, wie in der bereits bezogenen Rente. Unter ganz bestimmten Umständen könnte sich bei Ihnen eine Verringerung ergeben, aber um das zu beurteilen, bräuchte man mehr Angaben. Ich möchte mich daher der Empfehlung von "siehe hier" anschließen - buchen Sie bitte einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle und lassen Sie sich das anhand Ihres Versicherungskontos genau ausrechnen. Dann können Sie fundiert entscheiden, ob Sie die EM-Rente weiter beantragen möchten (am besten gleich eventuell vorliegende aktuelle Arztberichte mitnehmen) oder auf die Altersrente umsteigen möchten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 11.02.2020 | 12:30
Nein. Ihr vorzeitiger Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung liegt seit 01.10.2019 vor (Abschläge 10,8%). Ein Anspruch als Schwerbehinderter ohne Anzüge läge erst ab 01.10.2022 vor. (siehe den Rechner, der auch die Schwerbinderung berücksichtigt:) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Ren… Das Sie bereits EM-Rente beziehen (Abschläge 10,8%), könnten Sie aber überlegen, ob Sie anstelle einer Verlängerung der EM-Rente diese vorgezogene Rente nun beantragen. Am besten lassen Sie sich noch einmal direkt bei einer Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers persönlich beraten. Dort kann dann auch "probegerechnet" werden, wie es sich auswirken würde, wenn Sie die EM-Rente bis zum Bezug der Regelaltersente erhalten würden. Vermutlich wäre der Unterschied aber äußerst gering. In der Beratungsstelle könnten Sie dann auch gleich die Antragsstellung (ob auf vorgezogene oder weiter EM-Rente) "erledigen". Alles Gute!
Max-Ham 12.02.2020 | 21:46
die Moderation sollte den o.a. Link löschen, da dieser das exakte Geburtsdatum des TE im Klartext beinhaltet.
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