Hallo Charlie,
der User "Rudolph II" hat Ihnen schon völlig korrekt geantwortet.
Hallo karl-peter,
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze 400 Euro monatlich (zweimal pro Kalenderjahr darf bis 800 Euro verdient werden).
Für die Geburtsjahrgänge 1948 wurde die Regelaltersgrenze 2 Monate über die Vollendung des 65. Lebensjahres erhöht. Danach können Sie unbeschadet Hinzuverdienst in jeglicher Höhe zu Ihrer Altersrente erzielen.
Sofern bereits vor diesem Zeitpunkt ein höherer Verdienst erzielt wird ist die Zahlung einer Teilrente zu prüfen. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen hierfür können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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