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Experten-Antwort

Altersrente wg.Schwerbehinderung

von bastian12.06.2020 | 12:34
103 Ansichten
2 Antworten

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Ab wann ist die Altersrente(20.11.1956, 50% Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente)) ohne Abzüge möglich? Danke für Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der abschlagsfreie Rentenbeginn für die Altersrente wegen Schwerbehinderung liegt beim Jahrgang 1956 bei einem Alter von 63 Jahren und 10 Monaten (ohne Vorrentenbezug!). Für Erwerbsminderungsrenten gilt für 2020 ein abschlagsfreies Alter von 64 Jahren und 4 Monaten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 12.06.2020 | 14:29
Hallo bastian! Wenn Sie bereits eine volle EM-Rente beziehen, sind alle im Prinzip alle Entgeltpunkte (auf denen die Berechnung des Betrages beruht) mit einem Abschlag versehen. Bei einer teilweisen EM-Rente die Hälfte. In der rechten Spalte finden Sie leider keinen Rentenbeginnrechner für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Frage kommt allerdings regelmäßig im Forum auf und immer wieder wird diese Seite als Antwort genannt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Seite 10/2017 könnten Sie bereits in die ALtersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Ab 10/2020 wäre der Wechsel in die Altersrente ohen Abschlag möglich, aber Sie behalten ja den Abschlag aus der (noch laufenden) EM-Rente bei. Für nicht abschlagsbehaftete Entgeltpunkte läge der Abschlag bei einem Beginn jetzt, also zu 06/2020 bei 1,2 %. Aber vermutlich wird (aufgrund des Abschlages bei der EM-Rente) kein abschlagsfreier Altersrentenbezug möglich sein. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente (von 2000 oder früher) könnte das wieder anders aussehen. Am besten befragen Sie dazu kurz die Beratungsstelle in Ihrer Nähe, wo Sie dann auch den Antrag auf Umstellung in eine Altersrente anstoßen können.
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