Hallo Katrin Müller,
seit dem 01.07.2019 beträgt der Freibetrag/mtl. bei der Einkommensanrechnung von Hinterbliebenenrenten 872,52 Euro. Dieser erhöht sich pro waisenrentenberechtigtem Kind um 185,08 Euro.
Bei 3 waisenrentenberechtigten Kindern haben Sie daher einen Freibetrag i.H.v. 1.427,76 Euro.
Als Einkommen sind Ihre Regelaltersrente und der Minijob zu berücksichtigen.
Die Altersrente wird nicht in vollem Umfang, sondern mit einem um 14% verringerten Betrag angerechnet, d.h. i.H.v. 1.102,52 Euro. Unter Zurechnung des Minijobs i.H.v. 340 Euro ergibt sich somit ein anzurechnender Betrag i.H.v. 1.442,52 Euro.
1.442,52 Euro Einkommen abzüglich Freibetrag 1.427,76 Euro = 14,76 Euro. Von letzterem Betrag werden 40 % direkt bei der Witwenrente abgezogen = 5,90 Euro.
Diese Kürzung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, ab dem die Überschreitung des Freibetrags erfolgt.
Sofern dies erst durch Eintritt in die Regelaltersrente geschehen ist, wird auch erst ab diesem Zeitpunkt eine Kürzung der Rente erfolgen.
Auf jeden Fall sind Sie verpflichtet, diese Angaben direkt dem Rentenversicherungsträger zu melden, damit die Witwenrente unter diesem Sachverhalt neu berechnet werden kann.
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