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Experten-Antwort

Altersrente + Witwenrente wieviel darf man hinzuverdienen?

von Walburga08.12.2021 | 14:44
4138 Ansichten
5 Antworten
Ich bin 70 Jahre alt und erhalte eine Altersrente + Witwenrente. Zur Zeit arbeite ich noch auf 400,-€ Basis. Wieviel darf ich maximal hinzuverdienen, damit es nicht von der Witwenrente abgezogen wird? Bei einer Altersrente darf ich lt.Steuerberater unbegrenzt hinzuverdienen. Aber zur Witwenrente konnte mir niemand richtig Auskunft geben. Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2021 | 15:21

Hallo Walburga,

der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 902,62 Euro und in den neuen Bundesländern bei 883,61 Euro. Wie die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten funktioniert, erfahren Sie in der Broschüre "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

4 Antworten

Mitleseram 09.12.2021 | 07:55
Lieber Experte, das soll sich eine 70jährige anhand der Broschüre selbst ausrechnen? Toller Hinweis, ich glaube nicht dass die Leute in der Lage sind anhand der Broschüre die Fragen zu klären.
senf-dazuam 09.12.2021 | 11:45
Moin Mitleser! Unterschätzen Sie nicht die 70-Jährigen, in unserer Kindheit waren die echt alt, aber heute sind sie zwar keine digital natives, aber sonst erstaunlich fit :) @Walburga: In der Expertenantwort steht schon der Freibetrag. Vom Einkommen aus dem Job werden i.d.R. noch 40% abgezogen, von der eigenen Altersrente 14%. Die so ermittelten Nettowerte werden mit dem Freibetrag verglichen. Liegt das Einkommen darüber, werden 40% vom übersteigenden Betrag von der Witwenrente abgezogen. Es gibt auch verschiedene Internet-Rechner dazu, z.B. https://n-heydorn.de/witwenrente.html…
obstam 09.12.2021 | 15:40
Hallo, für die Frage wieviel Sie hinzuverdienen dürfen ist auch entscheidend ob ich Minijob versicherungspflichtig ist (dann wird nur 60% davon angerechnet)oder versicherungsfrei (dann wird 100% angerechnet). Dieser Unterschied kann im gesamten Einkommen pi mal Daumen 50 EUR mtl. aus machen. Evtl. können Sie Ihren Minijob von versicherungsfrei in versicherungspflichtig ändern. Am besten Sie rufen bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Wohnortnähe an, geben die Versicherungsnummern und Daten durch, und Ihnen werden die Fragen dann telefonisch individuell beantwortet.
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