Ist für eine Rente wegen Alters eine beitragspflichtige Einnahme im Voraus bescheinigt worden, sind für die Altersrente hieraus Entgelte zu ermitteln wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage. Diese Vorschrift ermöglicht es den Rentenversicherungsträgern, eine Rente wegen Alters rechtzeitig zu bewilligen, d. h. ohne die endgültige Meldung z. B. des Arbeitgebers abwarten zu müssen.
Sie sollten sich beraten lassen, welche Einmalzahlungen im Hochrechnungszeitraum zu berücksichtigen sind. Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, können Sie sicher sein, dass alle Beträge berücksichtigt werden.