Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrentenbeantragung

von Martina Müller03.06.2013 | 18:13
1849 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich habe mal eine Frage zur Berechnung der Alterrente. Wird die Altersrente bei der Beantragung immer aufgrund der Verdienste der letzten 12 Monate, also 12 Gehälter, berechnet? Nettogehälter? Angeblich gibt es zwei verschiedene Berechnungen, die Hochrechnung und ein andere. Was hat es damit auf sich? Wähle ich am besten die Hochrechnung, bei 13. Gehalt und wenn 3 Gehälter der zu berechnenden 12 Gehälter vor einer Gehaltserhöhung lagen? Man hat mir gesagt, dass ohne Hochrechnung das 13. Gehalt, also das Weihnachtsgeld nicht mit in die Rente einfließt. Danke im Vorraus für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ist für eine Rente wegen Alters eine beitragspflichtige Einnahme im Voraus bescheinigt worden, sind für die Altersrente hieraus Entgelte zu ermitteln wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage. Diese Vorschrift ermöglicht es den Rentenversicherungsträgern, eine Rente wegen Alters rechtzeitig zu bewilligen, d. h. ohne die endgültige Meldung z. B. des Arbeitgebers abwarten zu müssen.

Sie sollten sich beraten lassen, welche Einmalzahlungen im Hochrechnungszeitraum zu berücksichtigen sind. Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, können Sie sicher sein, dass alle Beträge berücksichtigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 03.06.2013 | 18:40
Sie sollten einen Beratungstermin bei der nächsten DRV Beratungsstelle buchen, dort kann man Ihnen das erklären. Mündlich lässt sich das leichter erklären als schriftlich, v.a wenn mal verschiedene Varianten durchspielen sollte. Wenn Sie die 100% den Beiträgen entsprechende Rente wollen, können Sie auf die Hochrechnung verzichten, dann macht der Arbeitgeber am Ende Ihres letzten Arbeitsmonates die Meldung und die DRV verwendet genau diesen Betrag für die Rentenberechnung - man muss aber damit rechnen, dass dann die ersten 1 oder 2 Zahlungen nicht "pünktlich" sondern als Nachzahlung kommen. Oder Sie akzeptieren eine durch die Hochrechung mögliche Ungenauigkeit, die im Regelfall maximal im Berich unter 2 Euro liegt, haben aber die erste Rente pünktlich auf dem Konto....
Hugendubelam 03.06.2013 | 18:40
Füttern Sie die Suchmaschine mit "Entgeltpunkten"und Sie werden staunen,welchen Blödsinn man Ihnen erzählt hat.
DarkKnight RVam 05.06.2013 | 08:29
Hallo Martina, ich versuche mich mal an einem Beispiel: Rentenbeginn 1.7.2013 Rentenantrag 2.3.2013 Hochrechnungszeitraum 1.4.2013 - 30.6.2013 Entgelt 2012 = 26.300 Euro (9 x 2.000 Euro, 3 x 2.100 Euro [nach Gehaltserhöhung] und 2.00 Euro Weihnachtsgeld) Entgelt 2013 (bis 31.3.) = 6.300 Euro (3 x 2.100 Euro) Ermittlung für die Hochrechnung: 12-Monats-Zeitraum = 1.4.2012 - 31.3.2013 1.4.2012 - 31.12.2012 26.300 / 12 * 9 = 19.725 + 6.300 für die Zeit von 1.1.2013 - 31.3.2013 insgesamt 26.025 Euro Ermittlung für den Hochrechnungszeitraum: 26.025 / 12 * 3 = 6.506,25 Euro Im Rahmen der Hochrechnung werden für die Zeit vom 1.4.2013 bis 30.6.2013 insgesamt 6.506,25 Euro berücksichtigt. Würden Sie jetzt die Meldung des Arbeitgebers abwarten, würden Sie für diese Zeit 6.300 Euro (3 x 2.100) bekommen. Ups, da kommt ja bei der Hochrechnung mehr raus...... :-8 Erwartet man im Hochrechnungszeitraum eine Einmalzahlung, sieht das ganze natürlich etwas anders aus..... Aber die Abweichungen bewegen sich in der Regel eh im untersten Eurobereich, so dass es sich nicht lohnt auf die Hochrechnung zu verzichten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026