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Experten-Antwort

Altersrentenbeginn und Beginn Rentzahlung Differenz

von Liesel03.05.2013 | 02:32
1865 Ansichten
5 Antworten
Guten Abend, am 19.07. habe ich die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente (Jahrgang 48, 65 Jahre + 2 Monate) erreicht. Mein Rentenbeginn ist aber erst der 01.08. Eine Schwerbehinderung mit GdB 50 liegt ebenfalls vor und 43 J. Berufstätigkeit mit Kindererziehungszeiten etc.. Aus dem Versorgungsausgleich beziehe ich gerade mal 50,00 €. Wird mein Ex, weil ich den Rentenantrag gestellt habe, hiervon benachrichtigt? Von Beruf Faulpelz bezieht er eh nur Grundsicherung. Was ist mit den Tagen ab 19.07. bis zum 31.07. Für diese Tage hätte ich doch auch schon Anspruch auf Auszahlung der Rente. Dank vorab und Gruß Liesel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2013 | 10:01

Ihr Ex wird über Ihren Rentenantrag nicht benachrichtigt.

Zum Thema Rentenbeginn hat Ihnen "KSC" bereits geantwortet.

4 Antworten

Lieselam 03.05.2013 | 10:45
Hallo, ich habe ab 01.08. einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Überlegung war und ist, dass ich so viel dazuverdienen kann, wie ich möchte und nicht auf Minijobbasis beschränkt bin bei vorzeitigem Bezug. Gruss und Dank Liesel
KSCam 03.05.2013 | 09:01
Altersrenten beginnen immer zum Monatsbeginn. Den Rentenbeginn bestimmen Sie! Da Sie schwerbehindert sind und 35 Versicherungsjahre aufweisen, könnten Sie doch schon lange abschlagsfrei in Rente sein. Sie können die Rente somit auch zum 01.06. oder zum 01.07. beantragen - müssten dann allerdings zum jeweiligen Monatsende (31.05./30.06.) zu arbeiten aufhören, bzw. den Verdienst auf 450 € einschränken. Gehen Sie erst zum 01.08. in Rente können Sie bis zum 31.07. weiterarbeiten, hören Sie am Geburtstag auf zu arbeiten, sind die "paar Tage" halt "Ihr Problem".
senf-dazuam 03.05.2013 | 12:34
Hallo Liesel Bei einer Rente vor der Regelaltersgrenze sidndie Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einer Teilrente können Sie auch mehr als die 450 Euro hinzuverdienen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist "unbeschränkt" Hinzuverdienst möglich.
Lieselam 04.05.2013 | 22:55
danke senf-dazu: Ich wollte nicht auf irgendeine Grenze des Hinzu Verdienstes festgelegt sein und keine Abzüge. Ich wurde von der Rentenversicherung aufgeklärt, dass meine beantragte Rentenform die Einzige sei, ohne Abzüge und ohne Grenze Hinzuverdienst. Ich benötige den Hinzuverdienst noch für ein Jahr und feste sparen. Sollte ich weiterhin fit sein, das durchhalten, noch paar Monate weiter. Mein AG braucht mich und ich ihn. Ein schönes WE und Gruß Liesel
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