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Altersrentenbescheid

von hps4401.01.2009 | 11:17
3248 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Entgeltpunkte f. Beitragszeiten 47,9714 zusätzliche Entgeltpunkt für beitragsmindernde Zeiten + 3,1479 summe 51,1193 Zugangsfaktor für frühere Renten 0,892 Grundlage ener früheren Rente waren 51,1193 persönliche Entgeltpunkte 51,1193 x 0,892 45,5984 Die bisherigen Engeltpunkte betragen 47,5236 Sie sind höher und deshalb der weiteren Berechnung zugrunde zu legen. Persönliche Entgeltpunkte 47,5236 von mir: Grundlage ener früheren Rente waren 53,2776 Entgeltpunkte

25 Antworten

hps44am 01.01.2009 | 13:02
hallo, Grundlage einer früheren Rente-(Rente wegen voller Erwerbsminderung). waren 53,2776 Entgeltpunkte Im Altersrentenbesscheid ist Grundlage einer früheren Rente 51,1193 Entgeltpunkte !!!!!!!! Wird hier bewusst falsch gerechnet? weil sowieso Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht -Besitzstandswahrung gilt
Chrisam 01.01.2009 | 12:21
Wie ist denn nun die Frage/Sachverhalt???
Unbekanntam 01.01.2009 | 13:33
Hallo, wieso beschuldigen Sie gleich irgendjemanden mit Vorsatz? Glauben Sie denn im Zeitalter des Computer hockt sich irgendjemand hin und erstellt ihren Bescheid manuell per Hand? Ein bisschen Zurückhaltung ist sicherlich nicht schlecht, zumal, wenn man selber Laie ist. Sie haben einfach einen Denkfehler bzw. Rechnefehler. Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte. 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 47,5236 sind höher als 45,5984. Ihr Fehler liegt darin, dass Sie ENTGELTPUNKTE mit PERSÖNLICHEN ENTGELTPUNKTEN verglichen haben.
Chrisam 01.01.2009 | 17:04
Hier nachzulesen: SGB VI § 88 Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten (1) Hat ein Versicherter eine Rente wegen Alters bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Satz 2 gilt bei Renten für Bergleute nur, wenn ihnen eine Rente für Bergleute vorausgegangen ist.
PISAam 02.01.2009 | 08:40
Einfach Klasse!!!Das neue Jahr hat grad begonnen, wenige Minuten, und direkt schon so ein Knaller!!! Hauptsache rummotzen. Nicht mal in der Lage eine Frage zu formulieren,aber motzen.Ich schliesse mich Chris und unbekannt an!!!!!!!!!! Bei vielen ist nicht nur die Altersrente gemindert....
hps44am 02.01.2009 | 10:15
Hallo Experte, Hier vielleicht eine Aufklärung. ich war über 30 Jahre in der It - branche tätig. Dass die Deutsche Rentenversicherung mit EDV arbeitet davon ist ja wohl auszugehen. Die Entgeltpunkte sind laut Rentenbescheid meine persönlichen Entgeltpunkte Sie haben einfach einen Denkfehler bzw. Rechenfehler. Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte. 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 47,5236 sind höher als 45,5984. 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 persönliche Entgeltpunkte Erwerbsminderungsrente 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 persönliche Entgeltpunkte der Altersrente Wieso die ENTGELTPUNKTE 53,2786 Erwerbsminderungsrente 51,1193 Altersrente Können Sie das erklären? Wenn Sie die ENTGELTPUNKTE der beiden Renten vergleichen? Fällt Ihnen was auf Also wenn die ENTGELTPUNKTE unterschiedlich sind, Sind die PERSÖNLICHEN ENTGELTPUNKTE auch unterschiedlich. Normales Rechnen 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 Oder liege ich da falsch. Die Werte habe ich nicht erfunden. Sondern diese sind aus den jeweiligen Rentenbescheiden der Deutschen Renteversicherung
hps44am 02.01.2009 | 09:38
Hallo Unbekannt, ich war über 30 Jahre in der It - branche tätig. Dass die Deutsche Rentenversicherung mit EDV arbeitet davon ist ja wohl auszugehen. Die Entgeltpunkte sind laut Rentenbescheid meine persönlichen Entgeltpunkte Sie haben einfach einen Denkfehler bzw. Rechenfehler. Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte. 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 47,5236 sind höher als 45,5984. 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 persönliche Entgeltpunkte Erwerbsminderungsrente 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 persönliche Entgeltpunkte der Altersrente Wieso die ENTGELTPUNKTE 53,2786 Erwerbsminderungsrente 51,1193 Altersrente Können Sie das erklären? Wenn Sie die ENTGELTPUNKTE der beiden Renten vergleichen? Fällt Ihnen was auf Also wenn die ENTGELTPUNKTE unterschiedlich sind, Sind die PERSÖNLICHEN ENTGELTPUNKTE auch unterschiedlich. Normales Rechnen 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 Oder liege ich da falsch. Die Werte habe ich nicht erfunden. Sondern diese sind aus den jeweiligen Rentenbescheiden der Deutschen Renteversicherung
Paulaam 02.01.2009 | 10:25
Hallo hps44, der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist nichts ungewöhnliches, fast der Regelfall. Die Berechnung der Rente erfolgt unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden Rechtsvorschriften. In den vergangenen Jahren haben sich vielfach die Berechnungsvorschriften geändert, fast immer zu ungunsten. Hierdurch kommt es zu Veränderungen bei der Ermittlung der Entgeltpunkte. Durch die Besitzstandsregelung verbleibt es bei den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten. Paula
hps44am 02.01.2009 | 10:04
Hallo Unbekannt, ich war über 30 Jahre in der It - branche tätig. Dass die Deutsche Rentenversicherung mit EDV arbeitet davon ist ja wohl auszugehen. Die Entgeltpunkte sind laut Rentenbescheid meine persönlichen Entgeltpunkte Sie haben einfach einen Denkfehler bzw. Rechenfehler. Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte. 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 47,5236 sind höher als 45,5984. 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 persönliche Entgeltpunkte Erwerbsminderungsrente 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 persönliche Entgeltpunkte der Altersrente Wieso die ENTGELTPUNKTE 53,2786 Erwerbsminderungsrente 51,1193 Altersrente Können Sie das erklären? Wenn Sie die ENTGELTPUNKTE der beiden Renten vergleichen? Fällt Ihnen was auf Also wenn die ENTGELTPUNKTE unterschiedlich sind, Sind die PERSÖNLICHEN ENTGELTPUNKTE auch unterschiedlich. Normales Rechnen 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 Oder liege ich da falsch. Die Werte habe ich nicht erfunden. Sondern diese sind aus den jeweiligen Rentenbescheiden der Deutschen Renteversicherung
hps44am 02.01.2009 | 10:09
Hallo Pisa, ich hoffe du kommts nie in die Lage ,dass du Rente von der Deutschen Renteversicherung bekommts. Das is kein Herumgemoze im neuen Jahr sondern das sind Tatsachen. Ich hoffe ,Sie verstehen das Folgende. ich war über 30 Jahre in der It - branche tätig. Dass die Deutsche Rentenversicherung mit EDV arbeitet davon ist ja wohl auszugehen. Die Entgeltpunkte sind laut Rentenbescheid meine persönlichen Entgeltpunkte Sie haben einfach einen Denkfehler bzw. Rechenfehler. Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte. 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 47,5236 sind höher als 45,5984. 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 persönliche Entgeltpunkte Erwerbsminderungsrente 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 persönliche Entgeltpunkte der Altersrente Wieso die ENTGELTPUNKTE 53,2786 Erwerbsminderungsrente 51,1193 Altersrente Können Sie das erklären? Wenn Sie die ENTGELTPUNKTE der beiden Renten vergleichen? Fällt Ihnen was auf Also wenn die ENTGELTPUNKTE unterschiedlich sind, Sind die PERSÖNLICHEN ENTGELTPUNKTE auch unterschiedlich. Normales Rechnen 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 Oder liege ich da falsch. Die Werte habe ich nicht erfunden. Sondern diese sind aus den jeweiligen Rentenbescheiden der Deutschen Renteversicherung
hps44am 02.01.2009 | 11:12
Hallo Paula, Sie haben ja recht, Durch die Besitzstandsregelung verbleibt es bei den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten. Dies ist durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Ich wollt mit meinem Beitrag nur die Probleme aufzeigen. SoVD-Präsident Adolf Bauer kritisierte, Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten seien generell "ungerecht und unvertretbar". Wer gesundheitlich schwer angeschlagen sei, "sucht sich dies nicht aus", betonte Bauer.
B´sonam 02.01.2009 | 11:47
Sie verstehen die Thematik glaub ich nicht ganz.... (Auch wenn sie "30 jahre in der IT-Branche tätig waren..." :-) Beri einem Fall wie Ihrem werden quasi 2 Berechnungen gemacht. 1.) Die für die EM-Rente 2.) Die für die Altersrente Wie bereits in einem Beitrag erwähnt hat sich das Recht in den letzten Jahren verändert/verschlechtert, so dass in 99,95 % aller Fälle der Betrag der AR niedriger wäre als der für die EM-Rente. Deshalb : Besitzschutz, also höhere Entgeltpunkte. Kleiner Hinweis am Schluß : Die Abschläge bei den EM-Renten siund garnicht so "ungerecht und unvertretbar". Die, die sich hier ständig lauthals beschweren erzählen nämlich in keinster Weise, dass ja bei einer EM-Rente auch eine sogenannte Zurechnungszeit angerechnet wird, ihnen also eine fiktive Beitragszahlung GUTGESCHRIEBEN wird. (Diese Zurechnungszeit ist übrigens auch ein Grund, warum die EM-Rente i.d.R. höher ist als die AR-Rente...)
hps44am 02.01.2009 | 11:25
Hallo Experte, es genau umgekehrt. Aber am Ende ist das Ergebnis gleiche. 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 persönliche Entgeltpunkte Erwerbsminderungsrente 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 persönliche Entgeltpunkte der Altersrente Wieso die ENTGELTPUNKTE 53,2786 Erwerbsminderungsrente 51,1193 Altersrente Können Sie das erklären? Wenn Sie die ENTGELTPUNKTE der beiden Renten vergleichen? Fällt Ihnen was auf Also wenn die ENTGELTPUNKTE unterschiedlich sind, Sind die PERSÖNLICHEN ENTGELTPUNKTE auch unterschiedlich. Normales Rechnen 53,2776 x 0,8920 = 47,5236 51,1193 x 0,8920 = 45,5984 Oder liege ich da falsch. Die Werte habe ich nicht erfunden. Sondern diese sind aus den jeweiligen Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung Ich erhalte die persönlichen Entgeltpunkte aus der Erwerbminderungsrente in meiner Altersrente durch die Besitzstandswahrung. (Bundesgerichtshof-Urteil)
B´sonam 02.01.2009 | 11:55
Autsch, diese Antwort tut weh... Sie sagen selbst, dass die PERSÖNLICHE EP geschützt sind, führen dann aber im nächsten Satz an, dass die EP (also ohne Zugangsfaktor !!!!!) besitzgeschützt sind. Besitzgeschützt sind bei hps44 (wie im Rentenbescheid dargestellt : 47,5236 pEP.
hps44am 02.01.2009 | 12:02
Hallo B'son, Gerade durch meine Tätigkeit "30 jahre in der IT-Branche bin ich voll erwerbsmindert geworden. Ich bin nicht freiwillig in die Erwerbsmindurung gegangengen. Ich weiss ja nicht wo Sie tätig sind , aber eine Erwerwersminderung wünsche ich Ihnen nicht. Ihr Text Kleiner Hinweis am Schluß : Die Abschläge bei den EM-Renten siund garnicht so "ungerecht und unvertretbar". Die, die sich hier ständig lauthals beschweren erzählen nämlich in keinster Weise, dass ja bei einer EM-Rente auch eine sogenannte Zurechnungszeit angerechnet wird, ihnen also eine fiktive Beitragszahlung GUTGESCHRIEBEN wird. Die Abschläge bei den EM-Renten siund garnicht so "ungerecht und unvertretbar". Ob dies so ist, wird noch durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Viele Grüsse und ein normales Rentenalter.
hps44am 02.01.2009 | 12:59
hallo Hl. Drei Könige, ich glaube ihr seid noch unterwegs und kommt erst am 6. Januar dran. Die HL. Drei Könige haben haben ja nichts mit der Rente zu tun. Viele Grüsse
B´sonam 02.01.2009 | 12:39
Sehen sie, auch sie beschweren sich über die Abschläge, aber die, ohne einen eigenen Cent Eigenbeitrag gutgeschriebene Zurechnungszeit lassen sie unter den Tisch fallen. Zu Ihrem Einwand Bundesverfassungsgericht : Sofern nicht der ehemalige Richter des 4.Senats vom BSG dorthin "versetzt" wurde sehe ich kaum eine "Gefahr", dass die ganze Abschlagsregelung für verfassungswidrig erklärt wird.
PISAam 02.01.2009 | 12:26
Wenn die Abschläge nicht rechtens sein sollten, werde ich mich sofort dafür einsetzen, das die Erwerbsminderungsrentner die Zurechnungszeit gestrichen bekommen.Und zwar nur die, die auch gegen die Abschläge Widerspruch eingelegt haben. Das wär doch super!!!!
Hl. Drei Königeam 02.01.2009 | 12:30
zu hps44, zu empfehlen wäre eine psych.-Behandlung... Hl.....
hps44am 02.01.2009 | 13:04
hallo B´son, ich glaube Sie haben alles verkehrt verstanden. Ich beklage mich nicht über die Abschläge. Als Bürger habe ich wohl das Recht ,mich zu erkundigen ,ob diese Abschläge rechtens sind. Zu Ihre Info nach dem Budessozialgericht sind sie rechtens. Es gibt Parteien und Bürger die das von einer höheren Gerichtlichen Instanz bestätigt haben wollen.
hps44am 02.01.2009 | 13:19
hallo B´son, Nochmal es geht nicht um die Abschläge. Sondern: Ich bin 1944 geboren und erhalte seit 1.2.2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich war zu diesem Zeitpunk 60 Jahre alt. Persönliche Entgeltpunkte Entgeltpunkte für Beitragszeiten 47,7631 + Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten + 3,3771 +zusätzliche Entgeldpunkte für beitragsgeminderte Zeiten + 2,1374 P unkte Summe aller Entgeldpunkte = 53,2776 Punkte Zugangsfaktor der Zugangsfaktor beträgt 1,000 Er vermindert sich für jeden Kalendermonat nach dem 29.2.2004 bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63.Lebensjahres um 0,003 Die Verminderung beträgt für 36 Kalendermonate 0,108 Somit ergibt sich für 53,2776 Punkte ein Zugangsfaktor von 0,892 Meine persönlichen Entgeltpunkte betragen 53,2776 x 0,892 sind 47,5236 Altersrente Berechnungsgrundlagen ab 1.3.2009 Entgeltpunkte f. Beitragszeiten 47,9714 zusätzliche Entgeltpunkt für beitragsmindernde Zeiten + 3,1479 summe 51,1193 Zugangsfaktor für frühere Renten 0,892 Grundlage einer früheren Rente waren 51,1193 Entgeltpunkte !!!!!!!! wieso? es waren 53,2776 Entgeltpunkte Siehe oben. persönliche Entgeltpunkte 51,1193 x 0,892 45,5984 Die bisherigen Entgeltpunkte betragen 47,5236 Sie sind höher und deshalb der weiteren Berechnung zugrunde zu legen. Persönliche Entgeltpunkte 47,5236 Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht -Besitzstandswahrung Die Werte sind aus den Rentenbescheiden der Deutschen Renteversicherung.
Unbekanntam 03.01.2009 | 00:31
@hps44 Glauben Sie mir einfach, wenn Sie es schon nicht verstehen wollen, dass der Fehler wohl bei Ihnen liegt, wenn so viele Menschen anderer Meinung sind.
MOINam 03.01.2009 | 11:28
Daran kann man sehen das der Staat die Gesetze so verändert das es immer zu einem MINUS kommt!
MOINam 03.01.2009 | 11:32
Man darf nicht vergessen das sich die Politiker wieder eine Erhöhung von mindestens 450 € im Monat bewilligt haben ! Mein Rat - So lange wie möglich zur Schule und dann in die Politik !
hps44am 05.01.2009 | 14:54
Hallo Unbekannt, der Fehler liegt nicht bei mir. Lesen Sie die folgenden Bescheide der Deutschen Rentenversicherung. Der Unterschied liegt in den Entgeltpunkten. Nochmal es geht nicht um die Abschläge. Sondern: Ich bin 1944 geboren und erhalte seit 1.2.2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich war zu diesem Zeitpunk 60 Jahre alt. Persönliche Entgeltpunkte Entgeltpunkte für Beitragszeiten 47,7631 + Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten + 3,3771 +zusätzliche Entgeldpunkte für beitragsgeminderte Zeiten + 2,1374 P unkte Summe aller Entgeldpunkte = 53,2776 Punkte Zugangsfaktor der Zugangsfaktor beträgt 1,000 Er vermindert sich für jeden Kalendermonat nach dem 29.2.2004 bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63.Lebensjahres um 0,003 Die Verminderung beträgt für 36 Kalendermonate 0,108 Somit ergibt sich für 53,2776 Punkte ein Zugangsfaktor von 0,892 Meine persönlichen Entgeltpunkte betragen 53,2776 x 0,892 sind 47,5236 Altersrente Berechnungsgrundlagen ab 1.3.2009 Entgeltpunkte f. Beitragszeiten 47,9714 zusätzliche Entgeltpunkt für beitragsmindernde Zeiten + 3,1479 summe 51,1193 Zugangsfaktor für frühere Renten 0,892 Grundlage einer früheren Rente waren 51,1193 Entgeltpunkte !!!!!!!! wieso? es waren 53,2776 Entgeltpunkte Siehe oben. persönliche Entgeltpunkte 51,1193 x 0,892 45,5984 Die bisherigen Entgeltpunkte betragen 47,5236 Sie sind höher und deshalb der weiteren Berechnung zugrunde zu legen. Persönliche Entgeltpunkte 47,5236 Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht -Besitzstandswahrung Die Werte sind aus den Rentenbescheiden der Deutschen Renteversicherung.
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