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Altersrente/Zuverdienst

von Eulenspiegel24.04.2009 | 10:29
1285 Ansichten
3 Antworten
Eine Bekannte von mir erhält ca. 100 € Altersrente, ca. 500 € Hinterbliebenenrente, und möchte nun ca. 200 € hinzuverdienen. Sie ist bereits in 72. Lebensjahr, und wüsste gerne ob sie überhaupt einen Zuverdienst haben darf, und wenn ja, wieviel? Schon jetz vielen Dank für die Info. MFG Stefan Weigel

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.04.2009 | 11:08

Da die Regelaltersgrenze bereits überschritten ist, kann Ihre Bekannte zur Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.

Bezüglich der Hinterbliebenenrente ist ein Freibetrag zu beachten. Dieser beträgt bis 30.6.2009 701,81 €. Ab 1.7.2009 beläuft sich der Freibetrag voraussichtlich auf 718,08 €.

Die Einkünfte aus Altersrente und Beschäftigung erreichen diesen Freibetrag nicht.

Es kommt, wie auch PISA und -_- ausgeführt haben, nicht zu einer Anrechnung.

2 Antworten

PISAam 24.04.2009 | 10:45
Hallo Eulenspiegel, aufgrund des geringen Höhe der eigenen Rente wird der Freibetrag, das heisst der Betrag den man verdienen darf, ohne das er zu einer Kürzung kommt ( z.Zt. 701,18 Euro ), nicht überschritten. Sie könnte somit die Beschäftigung ohne Probleme aufnehmen.
-_-am 24.04.2009 | 10:34
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann zur Versichertenrente unbegrenzt hinzuverdient werden. Bei Hinterbliebenenrenten gibt es einen dynamischen Freibetrag. Diesen finden Sie unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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