Da die Regelaltersgrenze bereits überschritten ist, kann Ihre Bekannte zur Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
Bezüglich der Hinterbliebenenrente ist ein Freibetrag zu beachten. Dieser beträgt bis 30.6.2009 701,81 €. Ab 1.7.2009 beläuft sich der Freibetrag voraussichtlich auf 718,08 €.
Die Einkünfte aus Altersrente und Beschäftigung erreichen diesen Freibetrag nicht.
Es kommt, wie auch PISA und -_- ausgeführt haben, nicht zu einer Anrechnung.
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