Hallo Newbie 251111,
ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben könnten, müssen Sie bitte mit der Agentur für Arbeit abklären.
Ein Wandel von der Altersrente in die Erwerbsminderungsrente ist ausgeschlossen. (§34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI)
Rechtlich gesehen werden Sie nicht gezwungen eine Altersvollrente mit entsprechenden Abschlägen zu beantragen. Die Umstände könnten jedoch zu diesem Ergebnis führen, wenn die 10%-Teilrente zzgl. das Teilarbeitslosengeld niedriger als die Altersrente mit Abschlägen zzgl. ggf. einer zu zahlenden betrieblichen Altersversorgung sein sollten.
Freundliche Grüße
Danke für den Hinweis. Habe ich korrigiert.
10%-Teilrente. Die Begründung würde mich mal interessieren. Schön für die Versichertengemeinschaft!
10%-Teilrente. Die Begründung würde mich mal interessieren. Schön für die Versichertengemeinschaft!
Arbeite seit Bezug der 10 % Teilrente mit 2 WochenStunden weniger ganz normal weiter
Abschläge sind der Grund!
Hallo Newbie 251111,
ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben könnten, müssen Sie bitte mit der Agentur für Arbeit abklären.
Ein Wandel von der Altersrente in die Erwerbsminderungsrente ist ausgeschlossen. (§34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI)
Rechtlich gesehen werden Sie nicht gezwungen eine Altersvollrente mit entsprechenden Abschlägen zu beantragen. Die Umstände könnten jedoch zu diesem Ergebnis führen, wenn die 10%-Teilrente zzgl. das Teilarbeitslosengeld niedriger als die Altersrente mit Abschlägen zzgl. ggf. einer zu zahlenden betrieblichen Altersversorgung sein sollten.
Freundliche Grüße
... und um auf Ihre Frage zurückzukommen:
Da Sie bereits Altersrente beziehen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf EM-Rente.
Und bei Jobverlust bekommen Sie Arbeitslosengeld maximal 3 Monate - vorausgesetzt, Sie sind gesund genug, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ...
Ja, das war die Frage.
Danke, Tina
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