Hallo Modi1969,
Sie haben ja schon geschrieben, dass Jonny sehr dicht an den Werten des Bescheides dran ist. An dieser Stelle Lob an Jonny! Meines Erachtens hat Jonny lediglich die Zuschlags-Entgeltpunkte nicht ganz korrekt ermittelt, da er sie anhand des aktuellen Rentenwerts 2017 berechnet hat, obwohl der Zuschlag zum 01.07.2018 geleistet wird und damit der aktuelle Rentenwert 2018 maßgebend sein dürfte. Ich komme dann auf einen Zuschlag von 4,- Euro : 32,03 Euro = 0,1249 Entgeltpunkten (ohne Zugangsfaktor).
Entsprechend ergeben sich in der Rente Ihrer Mutter ab 01.07.2018 folgende Entgeltpunkte:
6,3809 EP (= 99 % der bisherigen EP)
+ 0,0645 EP (1 % der bisherigen EP)
+ 0,1249 EP (Zuschlag für Pflegetätigkeit)
= 6,5703 EP
Das sind die Entgeltpunkte für eine VOLLRENTE.
Jetzt kommt das Entscheidende: Da Ihre Mutter weiterhin nur eine 99 %-TEILRENTE bezieht, wird die Rente nur aus 99 % der EP berechnet. Also aus 6,5703 EP x 0,99 = 6,5046 EP.
Bei diesen 6,5046 EP werden zuerst die EP berücksichtigt, die der Rente am längsten zugrunde lagen. Also zuerst die 6,3809 EP und die 0,0645 EP, zusammen also 6,4454 EP. Es verbleiben noch 6,5046 EP – 6,4454 EP = 0,0592 EP, die der 99 %-Teilrente zugrunde zu legen sind. Von dem Zuschlag in Höhe von 0,1249 EP können also bei der Teilrente nur 0,0592 EP berücksichtigt werden, somit nur ca. die Hälfte – wie Sie richtigerweise auch schon festgestellt haben (Zitat: "nur ca. 0,06").
Fazit: Die Zuschlagsentgeltpunkte kommen nur deswegen in der Rente Ihrer Mutter nicht voll zum Tragen, weil die Rente weiterhin nur aus 99 % aller Entgeltpunkte geleistet wird und dabei die zuletzt ermittelten Entgeltpunkte immer nachrangig heranzuziehen sind. Würde Ihre Mutter ab 01.07.2018 eine Vollrente beziehen, würde der Zuschlag auch in voller Höhe berücksichtigt. Momentan RUHEN die Entgeltpunkte aus dem Zuschlag aber in der Rente Ihrer Mutter teilweise, weil Ihre Mutter beantragt hat, dass sie die Rente nur aus 99 % der Entgeltpunkte erhalten möchte (gewählte Teilrente).
Wie gewünscht nenne ich Ihnen auch noch die Rechtsgrundlage, nach der nur 99 % der Entgeltpunkte bei der gewählten Teilrente zu berücksichtigen sind: § 66 Absatz 3 Satz 1 SGB VI.
Hallo Modi1969,
Ihr Fehler liegt darin, dass Sie die Zuschlagsentgeltpunkte bei der Teilrente zu 99 % berücksichtigen wollen. Bei einer 99 %-Teilrente werden allerdings nicht alle Entgeltpunkte und Zugangsfaktoren gleichmäßig zu 99 % berücksichtigt, sondern vorrangig die "ältesten" Entgeltpunkte und Zugangsfaktoren zu 100 %. Dadurch werden die Zuschlagsentgeltpunkte als "jüngste" Entgeltpunkte zu weniger als 99 % berücksichtigt, im Fall Ihrer Mutter nur ca. zur Hälfte.
Nachlesen können Sie das in der Rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 77 SGB VI im Abschnitt R5.2 im sechsten Absatz:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_77R5.2
Das Beispiel 10 in der Rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 77 SGB VI ist mit dem Fall Ihrer Mutter nicht vergleichbar, da im Beispiel 10 keine Teilrente bezogen wird. Die Besonderheit, dass Entgeltpunkte nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden, tritt aber gerade nur bei Teilrenten auf.
@modi1969
Also wenn ich das richtig sehe, wurden aufgrund des 1%-igen Verzichts vom JUL 2017-JUN 2018 jeweils monatlich 2 € nicht gezahlt, was 0,0645 pEP entsprach. Die Teilrente für JUL 2017-JUN 2018 beruhte also nur auf 6,3809 pEP und betrug deshalb 198,00 €
Gleichzeitig konnten mit Beiträgen der Pflegeversicherung (Pflegegrad 2-Pflegegeld) für das zweite Halbjahr 2017 dann 0,1299 Entgeltpunkte mit einem Zugangsfaktor von 1,720 als 0,2234 persönliche Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Diese wirken sich aber erst ab JUL 2018 aus. Damit steigt die (ab JUL 2018 bei Pflegeende im JUN 2018) auf eine Vollrente aus 6,4454 + 0,2234 = 6,6727 pEP an. Hinzu kommt eine Erhöhung der nicht in Anspruch genommenen 0,0645 pEP um einen Zugangsfaktor von 1,060 für das eine Jahr mit der 99%-igen Teilrente = 0,0039 pEP. Das ergibt dann insgesamt 6,6766 pEP bzw. eine mit dem aktuellen Rentenwert von 32,03 € zu berechnende Rente in Höhe von 206,57 €.
Die Pflegebeiträge für das erste Halbjahr 2018 in Höhe von 0,1302 EP * Zugangsfaktor 1,780 = 0,2318 steigern erst ab JUL 2019 die Summe für die dann auszuzahlende Rente auf 6,9045 pEP.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren (nur nicht von Kaiser’s, Groko’s oder ähnlichen „Experten“).
@Experte
Danke für die Erläuterung. Aber wird das im Pflegegrad 2 - Pflegegeld von der Pflegekasse versicherte Entgelt für das 2. Halbjahr 2017 in Höhe von 4819,50 € nicht in Entgeltpunkte umgerechnet, wie normalerweise? Nämlich geteilt durch das am 1. Juli 2018 für 2017 bekannte vorläufige Durchschnittsentgelt in Höhe von 37103 € und ergibt damit die von mir genannten 0,1299 EP? Mit dem Zugangsfaktor - bezogen auf das 65. Lebensjahr ergibt das dann doch 0,2166 pEP, oder?
Lieber Experte,
vielen Dank für Ihre Info. Damit meine Mutter den vollen Zuschlag erhält, müsste sie also in die Vollrente rückwechseln. Hiermit verlöre sie aber den Zuwachs aus der Pflege für den/die Monate des VOLLrentenbezugs.
Ob die hieraus entstehende Lösung allerdings "verwaltungseinfach" ist, wage ich zu bezweifeln.
Mir tut die SB leid...
M.E. müssten auch die Artikel auf Ihrer Seite zum Thema Altersrente/Pflege um das kleine, aber wesentliche Detail ergänzt werden..
Verzicht auf 1 % = mehr pEP?
Junge, du darfst nicht ständig den Mathe-Unterricht schwänzen!
@matheopa, ich werde mich bessern und demnächst an beiden Stellen die richtige Zahl 6,3809 einsetzen. Ändert aber nichts am Ergebnis.Vollrente JUL 2017: 200,00 / 31,03 € = 6,4454 pEP Verzicht auf 1 % = 0,0645 pEP, Zahlung aus 6,6309 pEP = 198,00 € (mtl. vom JUL 2017- JUN 2018)Verzicht auf 1 % = mehr pEP? Junge, du darfst nicht ständig den Mathe-Unterricht schwänzen!
Jonny, du musst einfach nur die Antwort des Experten durchlesen, dann machst du auch nicht den selben Fehler wie Modi1969.
Und wie sieht dann die Berechnung z.B. mit den erwähnten 100% richtig im Detail aus?
Wie ich schon sagte: du musst einfach nur die Antwort des Experten durchlesen. Die Berechnung findest du in der ersten Experten-Antwort. Da kannst du noch den Wert 0,1249 EP durch 0,1299 EP ersetzen, aber das ändert prinzipiell auch nix an der Berechnung.Jonny, du musst einfach nur die Antwort des Experten durchlesen, dann machst du auch nicht den selben Fehler wie Modi1969.Und wie sieht dann die Berechnung z.B. mit den erwähnten 100% richtig im Detail aus?
Ich verfolge die sehr interessante Auseinandersetzung mit dem Thema mit großem Interesse und möchte mich dafür auch bedanken!
Wenn ich die ZAhlen des Experten und (die genannten EP der einfachheit halber immer mit dem Rentenwert von 32,03€ in Geld umrechne), dann sieht es doch so aus:
"
...
Entsprechend ergeben sich in der Rente Ihrer Mutter ab 01.07.2018 folgende Entgeltpunkte:
6,3809 EP (= 99 % der bisherigen EP) = 204,38€
+ 0,0645 EP (1 % der bisherigen EP) = 2,07€ (insg.: 206,45€)
+ 0,1249 EP (Zuschlag für Pflegetätigkeit) = 4,00€
= 6,5703 EP = 210,45€
Das sind die Entgeltpunkte für eine VOLLRENTE.
Jetzt kommt das Entscheidende: Da Ihre Mutter weiterhin nur eine 99 %-TEILRENTE bezieht, wird die Rente nur aus 99 % der EP berechnet.
Also aus 6,5703 EP (= 210,45€) x 0,99 = 6,5046 EP. = 208,34€
Bei diesen 6,5046 EP (= 208,34€) werden zuerst die EP berücksichtigt, die der Rente am längsten zugrunde lagen. Also zuerst die 6,3809 EP (= 204,38€) und die 0,0645 EP (= 2,07€), zusammen also 6,4454 EP (= 206,45€). Es verbleiben noch 6,5046 EP (= 208,34€) – 6,4454 EP (= 206,45€) = 0,0592 EP (= 1,90€), die der 99 %-Teilrente zugrunde zu legen sind. Von dem Zuschlag in Höhe von 0,1249 EP können also bei der Teilrente nur 0,0592 EP berücksichtigt werden, somit nur ca. die Hälfte – wie Sie richtigerweise auch schon festgestellt haben (Zitat: "nur ca. 0,06")."
Mit anderen Worten:
Die 99% Rente von 204,38€ wird im Ergebnis um einen Zuwachs aus der Pflege von 4,00€ x 99% = 3,96€ auf dann 208,34€ erhöht. Aus Sicht der Vollrente von (206,45€) sind das aber tatsächlich "nur" 1,90€. Das alles ohne erhöhten Zugangsfaktor, der auch noch ins Spiel kommen muss.
Happy New Year!
Ich verfolge die sehr interessante Auseinandersetzung mit dem Thema mit großem Interesse und möchte mich dafür auch bedanken!
Wenn ich die ZAhlen des Experten und (die genannten EP der einfachheit halber immer mit dem Rentenwert von 32,03€ in Geld umrechne), dann sieht es doch so aus:
"
...
Entsprechend ergeben sich in der Rente Ihrer Mutter ab 01.07.2018 folgende Entgeltpunkte:
6,3809 EP (= 99 % der bisherigen EP) = 204,38€
+ 0,0645 EP (1 % der bisherigen EP) = 2,07€ (insg.: 206,45€)
+ 0,1249 EP (Zuschlag für Pflegetätigkeit) = 4,00€
= 6,5703 EP = 210,45€
Das sind die Entgeltpunkte für eine VOLLRENTE.
Jetzt kommt das Entscheidende: Da Ihre Mutter weiterhin nur eine 99 %-TEILRENTE bezieht, wird die Rente nur aus 99 % der EP berechnet.
Also aus 6,5703 EP (= 210,45€) x 0,99 = 6,5046 EP. = 208,34€
Bei diesen 6,5046 EP (= 208,34€) werden zuerst die EP berücksichtigt, die der Rente am längsten zugrunde lagen. Also zuerst die 6,3809 EP (= 204,38€) und die 0,0645 EP (= 2,07€), zusammen also 6,4454 EP (= 206,45€). Es verbleiben noch 6,5046 EP (= 208,34€) – 6,4454 EP (= 206,45€) = 0,0592 EP (= 1,90€), die der 99 %-Teilrente zugrunde zu legen sind. Von dem Zuschlag in Höhe von 0,1249 EP können also bei der Teilrente nur 0,0592 EP berücksichtigt werden, somit nur ca. die Hälfte – wie Sie richtigerweise auch schon festgestellt haben (Zitat: "nur ca. 0,06")."
Mit anderen Worten:
Die 99% Rente von 204,38€ wird im Ergebnis um einen Zuwachs aus der Pflege von 4,00€ x 99% = 3,96€ auf dann 208,34€ erhöht. Aus Sicht der Vollrente von (206,45€) sind das aber tatsächlich "nur" 1,90€. Das alles ohne erhöhten Zugangsfaktor, der auch noch ins Spiel kommen muss.
Happy New Year!
Und warum werden nochmals 99 % von den 63,5703 gerechnet, in denen bereits 6,3809 als 99 %-Wert enthalten sind?
Ja, der Zugangsfaktor kommt auch noch ins Spiel. Und das ist besonders wichtig. Ohne den Zugangsfaktor von 1,705 für die aus der Pflegezeit erworbenen 0,1299 (nicht 0,1249)ist das ganze ziemlich witzlos.
@matheopa
Jonny ist übrigens Jonny und nicht Wassersturmglasgrübler 2.0
In diesem Sinne weiterhin viel
Weil 6,3809 EP (99 %) + 0,0645 (1 %) = 100 % ergibt (siehe Experten-Antwort) und aus diesen 100 % (Vollrente) anschließend wieder eine 99 % Teilrente berechnet wird. Ist das wirklich so schwer, einmal richtig hinzusehen? "ziemlich witzlos"? Na dann zeigen sie mir doch mal, wo der Zugangsfaktor in der Vorschrift des § 66 Abs. 3 S. 1 SGB VI vorkommt. Diese Vorschrift regelt schließlich, wie die Entgeltpunkte für eine Teilrente bestimmt werden. Ist das eine "witzlose" Vorschrift? Sie haben wirklich wenig Ahnung von Rentenberechnung!Entsprechend ergeben sich in der Rente Ihrer Mutter ab 01.07.2018 folgende Entgeltpunkte: 6,3809 EP (= 99 % der bisherigen EP) + 0,0645 EP (= 1 % der bisherigen EP) ...Und warum werden nochmals 99 % von den 63,5703 gerechnet, in denen bereits 6,3809 als 99 %-Wert enthalten sind?
Entsprechend ergeben sich in der Rente Ihrer Mutter ab 01.07.2018 folgende Entgeltpunkte:
6,3809 EP (= 99 % der bisherigen EP)
+ 0,0645 EP (= 1 % der bisherigen EP)
...
[/quote]
Und warum werden nochmals 99 % von den 63,5703 gerechnet, in denen bereits 6,3809 als 99 %-Wert enthalten sind?
[/quote]
Weil 6,3809 EP (99 %) + 0,0645 (1 %) = 100 % ergibt (siehe Experten-Antwort) und aus diesen 100 % (Vollrente) anschließend wieder eine 99 % Teilrente berechnet wird.
Ist das wirklich so schwer, einmal richtig hinzusehen?
"ziemlich witzlos"?
Na dann zeigen sie mir doch mal, wo der Zugangsfaktor in der Vorschrift des § 66 Abs. 3 S. 1 SGB VI vorkommt. Diese Vorschrift regelt schließlich, wie die Entgeltpunkte für eine Teilrente bestimmt werden.
Ist das eine "witzlose" Vorschrift?
Sie haben wirklich wenig Ahnung von Rentenberechnung!
Wie wäre es denn mit § 66 Abs. 3a SGB VI?Und warum werden nochmals 99 % von den 63,5703 gerechnet, in denen bereits 6,3809 als 99 %-Wert enthalten sind?Weil 6,3809 EP (99 %) + 0,0645 (1 %) = 100 % ergibt (siehe Experten-Antwort) und aus diesen 100 % (Vollrente) anschließend wieder eine 99 % Teilrente berechnet wird. Ist das wirklich so schwer, einmal richtig hinzusehen? "ziemlich witzlos"? Na dann zeigen sie mir doch mal, wo der Zugangsfaktor in der Vorschrift des § 66 Abs. 3 S. 1 SGB VI vorkommt. Diese Vorschrift regelt schließlich, wie die Entgeltpunkte für eine Teilrente bestimmt werden. Ist das eine "witzlose" Vorschrift? Sie haben wirklich wenig Ahnung von Rentenberechnung!
Und warum werden nochmals 99 % von den 63,5703 gerechnet, in denen bereits 6,3809 als 99 %-Wert enthalten sind?
[/quote]
Weil 6,3809 EP (99 %) + 0,0645 (1 %) = 100 % ergibt (siehe Experten-Antwort) und aus diesen 100 % (Vollrente) anschließend wieder eine 99 % Teilrente berechnet wird.
Ist das wirklich so schwer, einmal richtig hinzusehen?
"ziemlich witzlos"?
Na dann zeigen sie mir doch mal, wo der Zugangsfaktor in der Vorschrift des § 66 Abs. 3 S. 1 SGB VI vorkommt. Diese Vorschrift regelt schließlich, wie die Entgeltpunkte für eine Teilrente bestimmt werden.
Ist das eine "witzlose" Vorschrift?
Sie haben wirklich wenig Ahnung von Rentenberechnung! [/quote]
Wie wäre es denn mit § 66 Abs. 3a SGB VI?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.