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Altersteilzeit

von Sylwia29.01.2007 | 16:21
2391 Ansichten
7 Antworten
hab leider keine Ahnung von. eine Mitarbeiterin möchte in die altersteilzeit und ich soll ihr die fragen beantworten?! was ist die 9/10 Regelung? bis wann muss ich den Antrag stellen? wird ihr gehalt netto oder brutto zugrunde gelegt?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 06:23

Hallo Sylwia,

aus Ihren sehr knappen Angaben werde ich nicht so recht schlau. Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage konkreter.

Moderatoren-Antwortam 31.01.2007 | 15:09

Da durch den Gesetzgeber einige Änderungen geplant sind und Sie für den Abschluss des Altersteilzeitvertrages mit dem Arbeitgeber eine Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung benötigen, empfehlen wir Ihnen sich zwecks Ausstellung einer solchen Rentenauskunft an Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 29.01.2007 | 16:34
Alle - auch für Arbeitgeber - wichtigen Daten und Voraussetzungen finden Sie in einer Broschüre der Agentur für Arbeit. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Inf…
Schiko.am 30.01.2007 | 06:39
Vielleicht meinen sie auch dies so: Krankenversicherung- Mitglied in der krankenversicherung der rentner, also pflichtversichert ist ein rentner, der ab beginn seiner tätigkeit ( lehrzeit) bis zur beantagung der rente mindestens neun zehntel der zweiten hälfte der be- schäftigungszeit bei der gesetzlichen pflichtversichert war. Ist dies nicht gegeben müssen sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern und auch bei der renten- stelle einen zuschuß beantragen. Beschäftigung ab 1.1.1967 bis 31.12. 2006, dies sind 40 jahre. Demnach die 2. hälfte vom 1.1.1987 bis zur rente 20 jahre davon mindestens 18 jahre ( 9/10). Der beitrag wird aus der bruttorente berechnet. Mit freundlichen Grüßen.
Seppam 31.01.2007 | 11:52
Hallo! Ich bin am 1.Juni 1949 geboren und möchte die ATZ in Anspruch nehmen! Ich leiste seit Sept. 1963 ohne Auszeit meine Beiträge und habe somit die 35 jähringe Anwartschaft erfüllt! Frage: Wann kann ich frühesten mit Abschlägen (welche bitte!) in Rente gehen? Danke
Schadeam 31.01.2007 | 11:58
wenn es zu AT kommt, können Sie frühestens mit 63 bei 7,2% Abschlag in Rente gehen. Kommt es nicht zu einer AT, dann ist die Rente für langjährig Versicherte ebenfalls mit 63 möglich, nach den geplanten Neuregelungen dann allerding mit 8,1% Abschlag.
Schiko.am 02.02.2007 | 19:26
Entschuldigen sie, wenn ich nochmals nachhake. Kann es so sein, altersrente für im jahre 1949 geboren nicht mit 65 abschlagsfrei, sondern erst mit 65 und 3 monaten. Mit abschlag und im juni 1949 geboren bisher mit 62 und 3 monate bei 9,9 % abschlag. Folglich mit 63 2,7 % geringerer abschlag = 7,2% plus 0,9% für die drei monate verlängerung, komme ich auf 8,1 % abschlag. Vielen dank für eine antwort. Mit freundlichen Grüßen.
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