Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersteilzeit

von Maria23.02.2007 | 13:43
1866 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage ist heute: Der Arbeitgeber meines Mannes (Jahrgang 1952 und seit seinem 15 Lebensjahr durchgängig berufstätig) möchte mit seinem Arbeitgeber (Chef und 2 Monteure) einen Altersteilzeitvertrag schließen. Der Chef ist dazu auch bereit. Worauf muss man achten? Gibt es evtl. Musterverträge? Danke für die Mühe Maria

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erläuterungen zur Altersteilzeit und Vordrucke finden Sie bei www.bund.de und auf der Homepage der Arbeitsagentur.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

So ganz klar ist es nicht, um was es Ihnen eigentlich geht. Da wir in einem Rentenforum sind, betrachten wir es einmal von dieser Seite.

Ihr Mann hat im Dezember 2006 eine verbindliche Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber abgeschlossen, wonach das bisherige Beschäftigungsverhältnis ab Dezember 2009 in einem Gesamtumfang von 5 Jahren in Altersteilzeit abgewickelt wird.

Altersrente nach Altersteilzeitarbeit kann Ihr Ehemann nicht mehr erhalten. Die gibt es nur noch bis Jahrgang 1951.

Durch die im Dezember 2006 abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung hätte er nach dem Entwurf des Altersgrenzenanpassungsgesetzes Vertrauensschutz für den Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, die er nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit einem Abschlag von 10,8 % beanspruchen kann.

2 Antworten

Mariaam 23.02.2007 | 13:47
Sorry, alles zu Verworren! Natürlich möchte mein Mann ..... eine Altersteilzeit mit seinem Chef vereinbaren. Bitte um Entschuldigung für diesen Unsinn. Maria
Mariaam 23.02.2007 | 14:19
Gehe ich denn recht in der Annahme, das mein Mann Altersteilzeit im Dez. 2006 ab dem 57. Lebensjahr (= Beginn Dez. 2009, also 2 1/2 Jahre Arbeiten und 2 1/2 Jahre Freistellung) beantragen konnte und somit im Sommer 2012 in die Freistellung gehen kann. So eine Vereinbarung besteht bereits aber nur schriftlich zwischen Arbeitgeber und meinem Mann, ist also auch rechtsgültig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026