Erläuterungen zur Altersteilzeit und Vordrucke finden Sie bei www.bund.de und auf der Homepage der Arbeitsagentur.
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Erläuterungen zur Altersteilzeit und Vordrucke finden Sie bei www.bund.de und auf der Homepage der Arbeitsagentur.
So ganz klar ist es nicht, um was es Ihnen eigentlich geht. Da wir in einem Rentenforum sind, betrachten wir es einmal von dieser Seite.
Ihr Mann hat im Dezember 2006 eine verbindliche Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber abgeschlossen, wonach das bisherige Beschäftigungsverhältnis ab Dezember 2009 in einem Gesamtumfang von 5 Jahren in Altersteilzeit abgewickelt wird.
Altersrente nach Altersteilzeitarbeit kann Ihr Ehemann nicht mehr erhalten. Die gibt es nur noch bis Jahrgang 1951.
Durch die im Dezember 2006 abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung hätte er nach dem Entwurf des Altersgrenzenanpassungsgesetzes Vertrauensschutz für den Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, die er nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit einem Abschlag von 10,8 % beanspruchen kann.
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