Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springen1. Bei Jahrgang 3/46 können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte (35-jährige Wartezeit) mit 63 Jahren und 7,2 % Abschlag in Anspruch nehmen, dies war, so wie ich Sie verstanden habe, Ihr Ziel.
2. Jetzt sind Sie schwerbehindert, seit 11/2006 festgestellt. Damit können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
3. Wie Sie schreiben, enthält Ihr Altersteilzeitvertrag auch nur eine Passage, dass Sie, wenn dies möglich ist, sofort in eine abschlagsfreie Altersrente gegen müssen. Dies tun Sie jetzt mit 63 Jahren (im Prinzip wie bisher geplant). Eine Möglichkeit, vor dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen, besteht für Sie nicht.
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