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Altersteilzeit

von oldi27.03.2007 | 08:19
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12 Antworten

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Hallo! Bin in der Freistellungsphase in der ATZ, geb. märz 1946.. Nach einem Unfall bin ich 100% Schwerbehindert. Die Freistellung läuft bis zur Vollendung des 63. Lj. Kann meine ATZ so weiter gehen? Muss ich Rente beantragen? Wie fahre ich am besten? Danke für Ihre Bemühungen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1. Bei Jahrgang 3/46 können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte (35-jährige Wartezeit) mit 63 Jahren und 7,2 % Abschlag in Anspruch nehmen, dies war, so wie ich Sie verstanden habe, Ihr Ziel.

2. Jetzt sind Sie schwerbehindert, seit 11/2006 festgestellt. Damit können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.

3. Wie Sie schreiben, enthält Ihr Altersteilzeitvertrag auch nur eine Passage, dass Sie, wenn dies möglich ist, sofort in eine abschlagsfreie Altersrente gegen müssen. Dies tun Sie jetzt mit 63 Jahren (im Prinzip wie bisher geplant). Eine Möglichkeit, vor dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen, besteht für Sie nicht.

11 Antworten

???am 27.03.2007 | 11:33
Alterrente wg. Schwerbehinderung ohne Abzug steht Ihnen ab dem 01.04.2009 zu. Das können Sie Ihrem Arbeitgeber gerne mitteilen. Für Sie passt das doch perfekt!
oldiam 27.03.2007 | 10:52
Auf einem Merkzettel, den ich erhalten habe steht, das ich melden muss, ob ich ungeminderte Altersrente beantragen. Nach meinem Kenntnisstand müsste ich diese bekommen. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich Rente beantragen muss und diese wäre dann ja weniger, da die Zeit der Freistellungsphase dan fehlt.
Ludwigam 27.03.2007 | 11:19
Hallo, wann wären Sie denn ohne den Unfall in Rente gegangen? Mit 63 Jahren und 7,2% Abzug? Dann könnten Sie nun mit 63 Jahren und ohne Abzug gehen. Das Gehalt in der Freistellugsphase ist doch schon erarbeitet und es wird kaum niedriger als eine Rente sein. Ludwig
???am 27.03.2007 | 10:37
Einen Rentenantrag müssen Sie nicht stellen. Eine Schwerbehinderung sagt grundsätzlich auch nichts darüber aus, inwieweit Sie noch erwerbsfähig sind. Wenn man nun vom Normalfall ausgeht, also der derzeit gezahlte Lohn höher ist als Ihre Rente, sollten Sie einfach das Ende Ihrer ATZ abwarten. Da Sie sich ja bereits in der Freistellungsphase befinden, dürfte dies wohl kaum ein Problem sein.
???am 27.03.2007 | 11:07
Ab wann wurde Ihre Schwerbehinderung denn anerkannt? Ich dachte, dies wäre erst kürzlich geschehen.
oldiam 27.03.2007 | 11:09
Der Unfall war Ende Mai 2006, Schwerbehinderung liegt seit november 2006 vor.
oldiam 27.03.2007 | 11:56
Ja, mit 63 Jahren wäre ich mit Abschöag in rente gegangen. Ich hatte nur die Befürchtung, dass ich glich Rente bekomme, da mein Gehalt in der Freistellungsphase höher ist als die Rente und sich die Freistellungsphase dann ja auch nicht mehr Rentensteigernd auswirkt. Ich war auch der Meinung, dass ich Altersrente für Schwerbeh. bereits jetzt ohne Abschlag beziehen könnte, hatte da etwas im Hinterkopf. Da dies aber wohl nicht so ist kann ich wohl meinem Arbeitgeber den Schwerbehindertenausweis vorlegen (ganz sicher bin ich mir noch nicht). Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
oldiam 27.03.2007 | 12:35
Da ich nicht erreichbar war, hat der Arbeitgeber bei meiner Ehefrau nachgefragt. Er wartet jetzt auf Antwort. Den Grund hat er meiner Frau gegenüber nicht gesagt.
Schadeam 27.03.2007 | 12:29
warum wollen Sie dem AG den Ausweis überhaupt vorlegen? Da Sie in der Freistellungsphase sind, haben Sie doch arbeitsrechtlich davon keine Vorteile mehr. Sind Sie doch "einfach ruhig", dann sind doch alle zufrieden.
Ludwigam 28.03.2007 | 20:42
Hallo, könnte es möglich sein, daß der Arbeitgeber sich die Lohnkosten für die ATZ sparen möchte, weil er meint, daß oldi durch seinen Unfall nun früher in Rente geschickt werden könnte? Ludwig
oldiam 29.03.2007 | 11:42
Das war auch meine Vermutung, aber ich habe ihm jetzt mitgeteilt, dass ich 100% habe. Er meinte er braucht dies für die Schwerbehindertenabgabe. Danke für Ihre Hilfen.
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