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Altersteilzeit

von Geri02.08.2007 | 10:04
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Hallo, ich bin männlich, Geb. Juni 1952 mein Arbeitgeber schließt Altersteilzeitverträge, die 3 Jahre vor der frühesten Möglichkeit des Bezugs einer Altersrente begonnen werden, ab. Besteht für mich noch die Möglichkeit in den Genuss der Altersteilzeit zu kommen, und wenn ja, mit welchen Abschlägen. Ich weiss, dass ich hierfür noch relativ früh dran bin, aber ich habe gehört, dass das Altersteilzeitprogramm irgendwann ausläuft. Vielen Dank für Ihre Info im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Wegfall des Altersteilzeitgesetzes ist zurzeit nicht geregelt. Gefördert wird nach § 1 AtG jedoch nur die Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern, die ab Vollendung des 55. Lebensjahres spätestens am 31.12.2009 die Arbeitszeit nach diesem Gesetz vermindert haben. Inwieweit über diesen Zeitpunkt hinaus an diesem Gesetz festgehalten wird, wird sich zeigen. Einer Beschäftigung in Altersteilzeit steht also grundsätzlich nichts im Wege. Eine "Altersrente nach Altersteilzeitarbeit" kommt für Sie jedoch nicht in Frage, da diese Rentenart für die Versicherten ab Jahrgang 1952 nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Als Altersrenten kommen für Sie bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen ( ! ) in Frage

- die Regelaltersrente (mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 6 Monaten),

- die Altersrente für langjährig Versicherte (abschlagsfrei ebenfalls mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 6 Monaten, vorzeitig frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 9 % Abschlag),

- die Altersrente für schwer behinderte Menschen (abschlagsfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 6 Monaten, vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und 6 Monaten bei Inkaufnahme von 10,8 % Abschlag) und

- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschlag.

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