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Altersteilzeit

von Peter Podschuß21.09.2007 | 15:31
1203 Ansichten
4 Antworten
Kann ich (geboren am 20.3.1951) am 1.12.2009 einen Antrag auf Altersteilzeit stellen, am 1.4.2010 in die Arbeitsphase und am 1.4.2012 in die Freistellungsphase gehen? Oder muss ich am 31.12.2009 bereits in der Arbeitsphase sein, damit das Arbeitsamt die ATZ noch fördert?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.09.2007 | 17:07

Die Altersteilzeit muss bis 31.12.2009 begonnen haben, damit das "Arbeitsamt" die ATZ noch fördert.

3 Antworten

lotscheram 21.09.2007 | 16:20
Ihr Geburtsjahr und Monat läßt eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit vor dem 63. Lbj. nicht mehr zu. Um die zugehörige Schutzbestimmung Inanspruch nehmen zu können, hätte ATZ bereits vor dem Jahr 2004 vereinbart worden sein müssen. Bleibt, Schwerbehinderung ausgeklammert, noch die Rente für langjährig Versicherte. Hier greift aber auch keine Schutzbestimmung mehr, da hätte ATZ vor dem Jahr 2007 vereinbart sein müssen. Frühestmöglicher Rentenbeginn für diese Rente ist da zwar auch die Vollendung des 63. Lbj., der 01.04.2014, wegen der schrittweisen Anhebung des Lebensalters von 65 auf das 67. Lbj gilt aber für Geburtsjahr 1951 eine Anhebung um 5 Monat auf das 65. Lbj. plus 5 Mon., wodurch sich die Minderung von ursprünglich 7,2% auf 8,7% erhöht.
Peter Podschußam 24.09.2007 | 11:08
Das Arbeitsamt fördert die Altersteilzeit nur noch bis Ende 2009. Die Frage ist: Muss die ATZ bis 31.12.2009 beantragt oder angetreten sein?
Rentenüberprüferam 24.09.2007 | 12:04
Da der Gesetzgeber den Zeitraum der Regelung auf das Jahr 2009 begrenz hat, meine ich, muss auch der Vertrag im Jahr 2009 abgeschlossen werden. Käme der Vertrag erst 2010 zustande, obwohl schon 2007 der Antrag gestellt wurde, fehlt ihm die Rechtsgrundlage für den Abschluss. Da stellt sich die berechtigte Frage, warum wurde er nicht früher abgeschlossen. Gilt auch für Antragstellung 2009.
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