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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Peter07.12.2017 | 14:47
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5 Antworten

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Guten Tag, in meinem Betrieb wird ein Altersteilzeit-Tarifvertag angewendet, der komplett auf Basis des Altersteilzeitgesetzes ausgerichtet ist. Da ich im nächsten Jahr mein 55. Lj. vollende könnte ich mit Altersteilzeit im Blockmodell beginnen. Die Laufzeit der Altersteilzeit soll bis zur Regelaltersrente (66 Jahre und 10 Monate) laufen. Ist nach dem Altersteilzeitgesetz ein Laufzeit der Alterszeit von 11 Jahren und 10 Monaten möglich? Vorab vielen Dank. Freundliche Grüße Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

bitte besprechen Sie die Laufzeit der Altersteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung / Betriebsrat).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Kurt Peteram 07.12.2017 | 16:48
Sie befinden sich im Rentenforum. Bezüglich ATZ wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren AG. Viel Glück und Erfolg. Mfg
suchenwiam 07.12.2017 | 22:23
Bei der Siemens AG wird das Ende der ATZ auf das Ende des Monats des 63. Geburtstags festgelegt. Zur teilweisen Entschädigung gibt es aber noch eine Abfindung.
Klugpuperam 07.12.2017 | 23:55
Mehr als 10 Jahre habe ich bisher nicht gesehen. Verglichen mit dem, was man regelmäßig sieht (6 Jahre; ggf. einmal 8 Jahre) ist das schon pervers lange. Wenn es nicht gerade um die Führungsetage einer Sparkasse kommem so lange Zeiten praktisch nicht vor. (eigene, nicht repräsentative Beobachtung)
W*lfgangam 07.12.2017 | 20:05
Hallo Peter, lässt der ATZ-TV denn eine Laufzeit von 11 J 10 M überhaupt zu? Im ÖD ist die Laufzeit auf max. 5 J (ab Alter 60 überhaupt) und auch nur bis zur abschlagsfreien Rente begrenzt. In 'großen' Unternehmen der freien Wirtschaft _kann_ es längere Laufzeiten geben/auch ab Alter 55, oft aber auch nur bis zur abschlagsfreien oder sogar ersten Altersrente mit Abschlag überhaupt, deswegen: Wie oben schon vorgeschlagen, mit dem Arbeitgeber/Personalstelle und/oder Betriebsrat verbinden, um die ATZ-Möglichkeiten zu hinterfragen. Gruß w.
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