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Altersteilzeit

von Thomas02.02.2007 | 10:27
2868 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich bin Jahrgang 54 und bitte um Informationen zum Thema Vertrauensschutz bei Alterteilzeit. Kann ich noch in diesem Jahr Alterteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren? für Ihre Mühe besten Dank im voraus

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Thomas,

um den Vertrauensschutz in Anspruch nehmen zu können, hätte der Altersteilzeitvertrag im Jahr 2006 geschlossen werden müssen. Sie können auch jetzt noch mit dem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abschließen, haben jedoch höhere Abschläge bei Ihrer Altersrente. Lassen Sie sich am besten eine Rentenauskunft von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie noch bis Ende Dezember 2006 eine ATZ Vereinbarung unterzeichnet haben, dann können Sie (weiterhin) mit 62 Jahren und 10, 8 % Abschlag die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen.Sie können dabei freiwllig auch ein Jahr später diese Rente beanspruchen und haben dann nur noch 7,2 % Abschlag zu beachten.

Ob der Arbeitgeber dies ausgleicht, wäre mit der jeweiligen Personalabteilung abzuklären bzw. im ATZ Vertrag nachzulesen.

Nur zur Info: Handelt es sich im Ihren Fall um eine zu erwartende monatliche Bruttorente von 1.100 Euro, so beträgt die Summe zum Ausgleich von 0,3 % Abschlag ca. 750 Euro, zum Ausgleich um 7,2 % knapp 20.000 Euro.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Für jedes Kind, nach 1992 geboren, gibt es 3 Kindererziehungsjahre. Jedes KEZ-Jahr bringt 26,27 EUR. Macht pro Kind ca. 78,- EUR, für 2 Kinder 156,- EUR. Ersehen kann man dies im Versicherungsverlauf, wenn Pflichtbeiträge für KEZ aufgeführt sind. Dann sind sie auch in den Beträgen der Renteninfo berücksichtigt.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Mit dem 62. Lebensjahr ist bei einem Geburtsjahrgang 1953 nur noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Mit dem 63. Lebensjahr kann die Altersrente für langjährig Versicherte beansprucht werden, versehen mit einem Abschlag von 9,3 %.

9 Antworten

Schadeam 02.02.2007 | 12:53
für den besonderen Vertrauensschutz ist es zu spät - da hätte AT bis zum 31.12.2006 vereinbart werden müssen. Wegen der Zukunft reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann seine Mehrkosten erstattet bekommen (für maximal 6 Jahre), wenn AT bis spätestens Dezember 2009 beginnt. Da Sie 2009 55 Jahre alt werden, wäre AT für Sie möglich bei einer Dauer von 8 Jahren bis zur frühesten Altersrente mit 63. (oder 10 Jahre bis 65). Ob aber Ihr AG diesen Vertrag mit Ihnen schließt, kann hier im Forum niemand beantworten.
Dieteram 02.02.2007 | 13:28
Guten Tag mein Name ist Dieter Köpf, zum Thema Altersteilzeit, das Gesetzt läuft bis 2009 wenn im Betrieb es eine Betriebsvereinbarung gibt zur Altersteilzeit die aber schon vor dem 31.12.2006 Verlängert wurde kann auch der Kollege bis 2009 an der Altersteilzeit daran teilnehmen. Immer mit der Voraussetzung dass es im Betrieb eine Betriebsvereinbarung gibt. Mit freundlichen Grüssen Dieter
Schiko.am 02.02.2007 | 17:40
Erfreuliche vorstellung, da könnten sich manche teil nehmer die sich so darstellen: ´´´´ oder ! ?? oder.-.-. ///...//. eine scheibe abschneiden.
dildoam 03.02.2007 | 11:55
2 scheiben..... wäre noch besser... mfg dildo
melittaam 09.02.2007 | 15:21
Hallo,ich bin Baujahr 50 und habe im Dezember 06 die ATZ noch bekommen. Ich bin im Öffentlichen Dienst und möchte gerne wissen, was ist wenn ich mich doch entschließe schon mit 63 Jahren die Rente zu beantragen ? Im Tarifvertrag zur ATZ steht das es eine Abfindung gibt die die 7,2% Kürzung der Rente um 5% ausgleicht. Ist das Richtig und wie lange gib es das ? Oder gleicht hier nur der Arbeitgeber etwas aus. Viele Grüße melitta
melittaam 21.08.2007 | 13:09
Guten Tag, ich habe gelesen, dass es für jedes Kind 78.- Euro zur Rente dazugibt. Ich habe zwei Kinder sind das dann 156.- Euro ? Ist dieser Betrag bereits in der Renteninfo drin und wenn ja woran kann ich das erkennen ? Vielen Dank
melittaam 21.08.2007 | 19:38
Danke für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Melittaam 20.11.2007 | 08:20
Meine Kollegin ist 1953 gebohren und will mit 62 Jahren in die Rente gehen.Die Abschläge würde sie in Kauf nehmen. Sie hat keine Altersteilzeit in 2006 vereinbahrt.Die Rente für Frauen gibt es ja nicht mehr. Kann sie überhaupt noch mit 62 Jahren die Rente beantragen oder muß sie nun bis 63 Jahre arbeiten ? Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Melitta
Melittaam 21.11.2007 | 09:12
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort der Experten. Jetzt kommt aber meine zweite Frage. Wieso gibt es da jetzt 9.3 % Abschläge ich dachte das langjährig Vericherte von der Anhebung der Altergrenze ausgenommen sind oder gilt das nur bei denen die Altersteilzeit vereinbahrt haben. Danke im voraus. MfG Melitta
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