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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Manfred.Anzeneder29.07.2013 | 10:12
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3 Antworten

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Hallo, ist es möglich, während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit - für Altersteilzeit unschädlich - eine selbständige Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis (ausserhalb des bisherigen Arbeitgebers) aufzunehmen und wenn ja, in welchem Umfang? Vielen Dank Manfred Anzeneder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie dem von Ihnen zitierten Merkblatt entnehmen können, ist dabei eine Entscheidung unter den Umständen des Einzelfalles erforderlich. Insoweit sollten Sie Ihren zuständigen Träger befragen.

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2 Antworten

Manfred.Anzenederam 29.07.2013 | 12:48
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Seitens des betroffenen Arbeitgebers steht einer selbständigen Tätigkeit nichts entgegen. Vielmehr wäre interessant, ob § 5 Abs. 4 Altersteilzeitgesetz einer Tätigkeit während der Freistellungsphase im Blockmodell entgegensteht. Das Merkblatt 14 zum gleitenden Übergang in den Ruhestand der Arbeitsagentur schreibt hier unter Punkt 4.4 unter anderem, dass nur ausnahmsweise eine geringfügige Tätigkeit in der Freistellungsphase möglich ist ohne dass der Charakter der Altersteilzeit geschädigt wird. Bei nicht geförderten Altersteilzeitfällen ist hier nach Aussage des Merkblattes eine Einzelanfrage an den Rentenversicherungsträger zu stellen. Darum nochmal meine Frage. Kann in der Freistellungphase im Blockmodell der Altersteilzeit eine Tätigkeit (Beschäftigung oder selbständig) ausserhalb einer Tätigkeit beim Altersteilzeitarbeitgeber aufgenommen werden ohne dass diese Tätigkeit für die Altersteilzeit schädlich ist? Vielen Dank Manfred Anzeneder
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