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Altersteilzeit

von larilu02.05.2008 | 18:21
1627 Ansichten
4 Antworten

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Mich würde interessieren, ob es eine neue Regelung bezüglich Altersteilzeit gibt und diese auf mich anwendbar ist. Ich (weiblich) wurde im Mai 1954 geboren, werde also im nächsten Jahr 55 Jahre alt. Die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte hatte ich bereits im Jahre 2005 erfüllt. Habe ich noch Anspruch auf Altersteilzeit oder ist der Zug für mich abgefahren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist ATZ für Sie noch möglich. Die ATZ müsste spätestens bis Ende 2009 begonnen haben, dann erhält der Arbeitgeber ggfs. noch die staatl. Förderung. ATZ vor dem 55 Lebensjahr ist nicht möglich. Ob der Tarifvertrag für NRW in der Metallbranche einen Rechtsanspruch vorsieht, müssten Sie in der Tat beim Betriebsrat, Arbeitgeber oder einer Gewerkschaft erfragen.

3 Antworten

KSCam 02.05.2008 | 20:36
Altersteilzeit ist eine Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen - insofern kann Ihnen die Frage keiner im Forum beantworten. Möglich ist es, dass Sie ab 55 bis 63 (oder bis 65) AT vereinbaren- gefördert werden aber nur die Mehrkosten des AG für 6 Jahre). Ob Ihr AG das macht, müssen Sie dort nachfragen.
lariluam 03.05.2008 | 15:11
Vielen Dank für die Info. Ich hatte vergessen, zu erwähnen, dass mein Arbeitgeber zur Metallbranche NRW gehört. Habe ich in dieser Branche nicht sogar einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit?
KSCam 04.05.2008 | 09:55
das ist wie gesagt keine Frage des Rentenrechts. Fragen Sie bitte bei Ihrer Personalabteilung, Ihrem Betriebsrat, Ihrer Gewerkschaft, etc nach, ob und welcher Rechtsanspruch besteht. Ein Rentenexperte ist da kein Fachmann.
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