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Altersteilzeit

von Bernhard20.07.2008 | 21:49
1131 Ansichten
4 Antworten

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Männlich geboren im August 1952 Beginn der Altersteilzeit 31.12.2009- 31.12.2015. Wie hoch sind die Abzüge bei vorzeitiger Inanspruchnahme (63) für langjährig versichert?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.07.2008 | 15:15

Die Aussagen von Abraxas sind korrekt.

Vertrauensschutz wäre gegeben, wenn die Vereinbarung über Altersteilzeit bereits vor dem 1.1.2007 geschlossen wurde.

Dann könnten Sie die Altersrente bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen und hätten dann 10,8 % Abschlag. Nach Ablauf der Altersteilzeit mit Rentenbeginn 1.1.2016 wäre der Abschlag 6 %.

Moderatoren-Antwortam 23.07.2008 | 07:57

Wenn Sie eine Abmachung mit dem Arbeitgeber von vor 01.01.2007 schriftlich dem RV-Träger vorlegen ist Vertrauensschutz gegeben.

2 Antworten

Abraxasam 21.07.2008 | 07:03
Wenn Sie nach vollendetem 63.Lj. die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen möchten, müssen Sie zum Rentenbeginn am 01.09.2015 mit 9% Abschlag rechnen. (ohne Vertrauensschutz auf die Anhebung der Altersgrenze) Nach Ende Ihrer AtZ zum Rentenbeginn am 01.01.2016 wären es entsprechend 0,3% * 4 = 1,2% weniger Abschlag Gruss Abraxas
Bernhardam 22.07.2008 | 20:50
Gibt es die Möglichkeit heute noch den Vertrauensschutz in Anspruch zu nehmen?
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