Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Aussagen von Abraxas sind korrekt.
Vertrauensschutz wäre gegeben, wenn die Vereinbarung über Altersteilzeit bereits vor dem 1.1.2007 geschlossen wurde.
Dann könnten Sie die Altersrente bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen und hätten dann 10,8 % Abschlag. Nach Ablauf der Altersteilzeit mit Rentenbeginn 1.1.2016 wäre der Abschlag 6 %.
Wenn Sie eine Abmachung mit dem Arbeitgeber von vor 01.01.2007 schriftlich dem RV-Träger vorlegen ist Vertrauensschutz gegeben.
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