Hallo Horst,
Vertrauensschutz nach dem alten Rentenrecht besteht bei der Altersrente für langjährig Versicherte bezogen auf den frühestmöglichen Rentenbeginn Folgemonat nach Vollendung des 62. Lebensjahres, wenn Sie vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007
Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart haben.
Da vor dem Stichtag der Altersteilzeitvertrag vorlag, ist weiterhin dieser Vertrauensschutz bei Ihnen gewährleistet, ungeachtet der zukünftigen
Firmenentwicklungen.