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Altersteilzeit

von Maria05.01.2007 | 12:28
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, hoffe sehr, Sie können mir auch hierbei helfen. Meine Fragen lauten: 1. Ich bin Jahrgang 54 und seit meinem 15. Lebensjahr voll beschäftigt ohne Fehlzeiten. Unsere Firma genehmigt Altersteilzeit erst ab 60, kann ich trotzdem 2009 (Jan '09 werde ich 55) schon Antrag auf Altersteilzeit ab 60 beantragen? 2. Wie wäre es bei 50 % Schwerbehinderung? 3. Was würde geschehen, wenn während der Arbeitsphase oder der Ruhephase eine Firma Konkurs anmeldet? Ein bisschen viel ich weiss, daber dennoch herzlichen Dank an alle Informanten!!!!! Maria

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach der derzeitigen Rechtslage kann Altersteilzeit nur spätestens am 31.12.2009 beginnen. Da die Altersteilzeit in Ihrem Fall erst im Jahr 2014 beginnen könnte, würde es sich nicht um Altersteilzeit handeln und eine entsprechende Vereinbarung egal ob im Jahr 2009 oder später in Ihrem Fall nach der derzeitigen Rechtslage gar nicht möglich.

Zur Frage bezüglich Konkurs des Arbeitgebers während der Arbeits- oder der Freistellungsphase gilt Folgendes:

Seit dem 01.07.2004 (Einführung des § 8a AtG) wird eine spezielle Insolvenzsicherung im Altersteilzeitgesetz verbindlich vorgeschrieben, um einen besseren Schutz der in der Arbeitsphase erarbeiteten Wertguthaben zu gewährleisten. D. h., dass das bis zum Eintritt des Konkurses von Ihnen erarbeitete Wertguthaben insolvenzgesichert wäre und vom Arbeitgeber zum vorzeitigen Beschäftigungsende entsprechend zu verbeitragen und an die Rentenversicherung zu melden wäre.

1 Antworten

KSCam 05.01.2007 | 13:39
1) Beantragen können Sie viel - wie Ihr Arbeitgeber reagiert, wenn Sie im Jahr 2009 Altersteilzeit beantragen, die 2014 beginnen soll? Das müssen Sie schon den AG fragen. 2) Ob Ihr AG bei Schwerbehinderten schon vor 60 AT macht oder nicht - auch diese Frage muss Ihr AG beantworten. 3) Und wenn es wirklich zu AT kommt (ab 2014) und anschließend die Firma Konkurs anmelden muss, dann werden Sie halt schlimmstenfalls arbeitslos. Zu dieser Frage, die sich vielleicht ab 2014 stellen könnte, erwarten Sie doch hoffentlich heute keine erschöpfende Antwort (das wäre wirklich ein bisschen viel...)
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