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Altersteilzeit

von Augenstern28.09.2008 | 21:36
1208 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ,wer kann mir eine Auskunft geben... ich bin am 25.6.1952 geboren..ab wann kann ich früh stens in Altersteilzeit gehen, in einem Blockmodel 3Jahre Arbeitsphase und drei Jahre Ruhephase..ich möchte dann nahtlos in Rente gehen können.. Noch eine Frage... kann ich in der Ruhephase einen Aushilfsjob annehmen(400 €) ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung über den frühestmöglichen Rentenbeginn mit und ohne Rentenminderung anfordern. Anschließend können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, wann die Altersteilzeit beginnen soll. Bezüglich der Nebentätigkeit wäre ebenfalls ein Gespräch mit der Personalabteilung angebracht. Wird nämlich während der Altersteilzeit eine Nebentätigkeit ausgeübt, dann kann dies unter Umständen Auswirkungen auf die Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit haben.

2 Antworten

Karoam 28.09.2008 | 23:33
Sofern Sie erst jetzt Ihren Altersteilzeitvertrag verbindlich abschießen werden, dann können Sie, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, hierzu zählen alle rentenrechtlichen Zeiten mit, frühestens mit 63 Jahren in Altersrente für langjährig Versicherte gehen. (Vorausgesetzt, Sie sind nicht schwerbehindert). Sie müssten somit von 01.07.2009 bis 30.06.2012 Ihre Arbeitsphase erfüllen und würden von 01.07.2012 bis 30.06.2015 in die Freistellungsphase wechseln. Ab 01.07.2015 würden Sie dann Altersrente für langjährig Versicherte mit 9,0% Abschlag erhalten. Selbstverständlcih können Sie in der Alterteilzeit bis zu 400,- € hinuverdienen. Allerdings ist dies nicht möglich beim selben Arbeitgeber, denn Sie müssen Ihre Arbeitszeit ja auf die Hälfte reduzieren, damit Altersteilzeit vorliegt.
Nebenjobam 29.09.2008 | 09:03
Oftmals gibt der AG jedoch vor, dass eine geringfügige Beschäftigung neben der ATZ nur dann ausgeübt ewrden darf, wenn diese schon vor Beginn der ATZ ausgeübt worden ist.
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