Sie sollten sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung über den frühestmöglichen Rentenbeginn mit und ohne Rentenminderung anfordern. Anschließend können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, wann die Altersteilzeit beginnen soll. Bezüglich der Nebentätigkeit wäre ebenfalls ein Gespräch mit der Personalabteilung angebracht. Wird nämlich während der Altersteilzeit eine Nebentätigkeit ausgeübt, dann kann dies unter Umständen Auswirkungen auf die Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit haben.