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Altersteilzeit

von Bernhard03.04.2019 | 19:22
131 Ansichten
1 Antworten

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Wie groß darf die maximale Zeitspanne zwischen Antrag ( Eingang beim Arbeitgeber)und Beginn der Altersteilzeit sein. Habe den Antrag zurück bekommen, da lt Arbeitgeber zu früh eingereicht.

1 Antworten

W*lfgangam 03.04.2019 | 20:21
Hallo Bernhard, das legt der AG individuell selbst fest, gesetzliche/tarifvertragliche Fristen gibt es nicht. Bei Großbetrieben - je nachdem, wie viel Personal abzubauen ist, um das gesichert/frühzeitig in Verträge/Vereinbarungen zu binden - gab es auch jahrelange Vorlaufzeiten. Hing davon ab, wie früh der AG das 'Angebot' für die Betroffenen/Jahrgänge vorgelegt hat. Bei uns im Hause/ÖD gilt aktuell eine Vorlaufzeit von 6 Monaten. Könnte demnächst grundsätzlich auf Null gehen, wenn die ATZ-Quote erreicht und keine ATZ mehr allgemein zugelassen wird. Dann heißt es wieder Individualantrag/-entscheidung. Gruß w.
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