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Altersteilzeit

von Neugier08.02.2009 | 23:56
1851 Ansichten
11 Antworten
Meine Frage: Darf man im aktiven, bzw. passiven Teil einen bestimmten Betrag dazuverdienen, bzw. sich Über- stunden im aktiven Teil ausbezahlen lassen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.02.2009 | 12:07

Kommt drauf an. An "Wolf" hatte ich hierzu vor kurzem bereits eine entsprechende Stellungnahme verfasst:

Da die Überstunden bereits im bestehenden Beschäftigungsverhältnis erarbeitet wurden, ist mir nicht ganz klar, wie diese in einen Minijob neben der weiterhin bestehenden Hauptbeschäftigung in der Freistellungsphase umgewandelt werden sollen. Meines Erachtens ist dies nicht möglich. Vielmehr wären die Überstunden innerhalb des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu vergüten.

Unabhängig davon kann ich die Zulässigkeit eines Minijobs während Altersteilzeit nicht abschließend beurteilen. Es gibt Ausnahmen zu beachten. Nach Vorlage des Altersteilzeitvertrages bei Ihrem Rententräger (bei Förderfällen: Agentur für Arbeit) erhalten Sie eine entsprechende Stellungnahme.

Ergänzung:

Was die Auszahlung von Überstunden betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

10 Antworten

FORUMam 09.02.2009 | 08:12
IST DAS HIER EIN FORUM IHRES ARBEITGEBERS,ODER EINS DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG???????? Falls letzteres zutreffen sollte, kann diese Frage hier selbstverständlich nicht geklärt werden.
Knut Rassmussenam 09.02.2009 | 09:02
Sehr wohl müssen Mitarbeiter der Rentenversicherung in der Lage sein, die Frage zu beantworten! Denn ob Altersteiltzeit sozialrechtlich vorliegt, ist wichtig für a) den daraus abgeleiteten Rentenanspruch und b) für die Rechtswirksamkeit von aufgestockten Beiträgen.
Knut Rassmussenam 09.02.2009 | 09:05
Schauen sie mal in den Rechtshandbüchern der DRV Bund nach: rvliteratur.bfa.de (ohne www davor) dann Rechtshandbuch § 237 SGB VI
FORUMam 09.02.2009 | 10:08
An den Mister Superschlau Die Frage weisst ausdrücklich "arbeitsrechtlichen Charakter auf". In welchem Teil des SGB findet sich doch gleich die Antwort????
Rastmüssen und Füromam 09.02.2009 | 12:16
Laut Verfassungsgericht darf man "Dummschwätzer" selbst zu einem Politiker jetzt sagen.Herr Rassmussen und Herr FORUM dürfen sich also zu einem erlauchten Kreis zählen.
OKam 09.02.2009 | 12:29
Korrekt, Vor allem dieser Herr Knut Rassmussen !!!!!!!!!!
B´sonam 09.02.2009 | 12:40
Knut Rassmussen alös Dummschwätzer zu bezeichnen finde ich schon lächerlich... Ohne hier rumschleimen zu wollen muss ich doch sagen, dass er im Forum zu den kompetentesten Usern gehört. Aber den Unterschied zwischen Kompetenz/Wissen und Dummschwätzerei kann halt nicht jeder verstehen. In diesem Sinne...
Glosam 09.02.2009 | 13:02
Dass Sie es auch nicht verstehen geben Sie ja mit Ihrem Kommentar hier zu.Also noch ein Dummschwätzrer hier mehr.Willkommen!
FORUMam 09.02.2009 | 14:10
Also zum einen möchte ich klarstellen, das ich den Herrn Rasmussen nicht als Dummschwätzer dargestellt habe, mit keinem Wort. Ich bin nur der Meinung, das die ein Forum der deutschen Rentenversicherung ist, und Fragen zur Rente geklärt werden sollen. Wie oft liest man m hier "falsches Forum", nur weil eine Studentin eine Frage zum Bafög,oder zur Alo Geld II hat. Oder ein Soldat, hinsichtlich einer Wehrdienstzeit. Da heisst es immer direkt FALSCHES FORUM. Und wenn eine Frage, die eindeutig ins Arbeitsrecht geht, gestellt wird, dann springt jeder an. Aus diesem Grunde, der Beitrag. Ich habe niemanden beleidigt oder als Dummschwätzer bezeichnet!!
OKam 09.02.2009 | 18:00
Nochmals korrekt!
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