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Altersteilzeit

von ilias28.04.2009 | 10:09
1021 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich habe am 22.12.2003 einen Altersteilzeitvertrag mit meinem AG abgeschlossen: Arbeitsphase 01.01.2010 bis 30.06.2012 und Freistellungsphase 01.07.2012 bis 31.12.2014. Ich bin am 30.12.1951 geboren. Nun habe ich in 12/2008 gerichtlich einen Behinderungsgrad von 60 zugesprochen bekommen. Kann ich jetzt ohne Kürzungen zum 31.12.2014 in Rente gehen? Hat der neue Behinderungsgrad Auswirkungen auf meinen abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag? Wann muss der Antrag bei der Rentenversicherung für mich gestellt werden? Sollte ich in meinem Fall eine persönliche Beratung bei der RV in Anspruch nehmen? Vielen Dank vorab an den, der sich meines Problemes annimmt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ilias,

der Auskunft von RentMan ist nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

RentManam 28.04.2009 | 10:47
1.) Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist ein Rentenanspruch ohne Abschlag mit 63 Jahren möglich.Rentenbeginn ist allerdings immer der erste des Monats,also in Ihrem Fall der 01.01.2015. 2.)Ob der Ausweis Auswirkungen auf den Vertrag hat, müssen sie nattürlich mit Ihrem AG klären, da sie den Vertrag mit Ihm geschlossen haben.Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind nicht Sache der Rentenversicherung. 3.)Den Rentenantrag müssen sie selber stellen, 3 Monaate vor dem Rentenbeginn.
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