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Altersteilzeit ATZ

von Josef09.01.2007 | 12:22
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2 Antworten

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Hallo ATZ-Experten! Mein Arbeitgeber bietet mir ATZ mit Ablauf zum 62. Lebensjahr an. Leider erreiche ich (wegen Selbständigkeit) erst zum 64. Lebensjahr die nötigen 35 Versicherungsjahre. Besteht die Möglichkeit, die fehlenden zwei Beitragsjahre durch freiwillige Beiträge nachzuzahlen, um doch die 35. Jahre bereits zum 62. Lebensjahr zu erreichen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von KSC kann ich mich eigentlich nur anschließen. Für zurückliegende Jahre gibt es nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (z. B. fehlerhafte Beratung) die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu entrichten.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen daher, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

KSCam 09.01.2007 | 13:03
grundsätzlich ist es nicht möglich für rückliegende Jahre freiwillige Beiträge zu zahlen. Sofern Sie vor 1952 geboren sind, wäre es aber auch nicht wichtig die 35 Jahre zu haben, weil es ja die Rentenart AR wegen Altersteilzeit gibt. Sind Sie Jahrgang 52 oder jünger, benötigen Sie die 35 Jahre und wenn die erst mit 64 voll sind, könnte eine AT auch erst dann enden. Suchen Sie umgehend eine Beratungsstelle der RV auf, dort werden Sie informiert.
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