Den Ausführungen von KSC kann ich mich eigentlich nur anschließen. Für zurückliegende Jahre gibt es nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (z. B. fehlerhafte Beratung) die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu entrichten.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen daher, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.