Hallo Stefan,
ob und inwieweit Ihr Unternehmen Altersteilzeit anbietet, müssen Sie mit Arbeitgeber erörtern. Dies ist eine Entscheidung im Arbeitsrecht und wird von den Firmen individuell geregelt.
hmm... wie erklären Sie sich die Differenz-Vergreisung von 10 Jahren, wenn Sie jetzt erst 51 sind und im nächsten Jahr schon 62? ;-)
Korrigieren Sie bitte Ihre Angaben, um das im Rahmen des Alterszeitgesetzes bewerten zu können.
Gruß
w.
also wenn er 1967 geboren ist wie er angibt dann ist doch klar das er 51 Jahre alt ist.ich bin z.Z 51 Jahre alt Wenn der Abschlag für mich okay wäre und ich mit 62 (also nächstes Jahr)hmm... wie erklären Sie sich die Differenz-Vergreisung von 10 Jahren, wenn Sie jetzt erst 51 sind und im nächsten Jahr schon 62? ;-) Korrigieren Sie bitte Ihre Angaben, um das im Rahmen des Alterszeitgesetzes bewerten zu können. Gruß w.
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.
.... Auszug ... von senf dazu
Aus Sicht der Altersrente spielt die ATZ keine Rolle, eine "Altersrente nach Altersteilzeit" gab es früher einmal.
- Verstehe ich so, Altersrente und ATZ haben nichts miteinander zu tun!? Man muss nicht zwangsläufig nach der ATZ in Altersrente gehen? Man könnte auch noch arbeiten oder arbeitslos sein.
.... Auszug ... W*lfgang
ich weiß leider nicht wie ich das korrigieren kann aber Sie haben Recht. Richtig wäre gewesen :
"Wenn der Abschlag für mich okay wäre und ich mit 52 (also nächstes Jahr) mit der ATZ starten wollte. Wäre das gesetzlich überhaupt möglich?"
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