Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit ATZ mit GdB 50

von Stefan08.06.2018 | 08:14
779 Ansichten
7 Antworten
Ich habe eine Frage zur Altersteilzeit. Meine Firma biete ATZ für Mitarbeiter ab 55 Jahre an, ich bin z.Z 51 Jahre alt ( in Ausnahmefällen auch bis zu 10 Jahren, 5 Jahre aktiv 5 Jahre passiv). Die Firma will Personal abbauen, mir droht eine betriebsbedingte Kündigung. Ich bin Jahrgang 1967 arbeite durchgängig seit meine 15`ten Lebensjahr. Zusätzlich habe ich eine GdB von 50 % . Abschlagsfreie Rente wäre somit bei 65 Jahren mit 10,8% Abschlag, dann mit 62 Jahren. Wenn der Abschlag für mich okay wäre und ich mit 62 (also nächstes Jahr) mit der ATZ starten wollte. Wäre das gesetzlich überhaupt möglich? Wer müsste das bewilligen? Vielen Dank vorab fuer ein Feedback, Gruesse Stefan

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.06.2018 | 09:01

Hallo Stefan,

ob und inwieweit Ihr Unternehmen Altersteilzeit anbietet, müssen Sie mit Arbeitgeber erörtern. Dies ist eine Entscheidung im Arbeitsrecht und wird von den Firmen individuell geregelt.

6 Antworten

Grokoam 08.06.2018 | 08:35
Das ist eine Sache zwischen Dir und dem Arbeitgeber.
senf-dazuam 08.06.2018 | 13:44
Hallo Stefan! Aus Sicht der Altersrente spielt die ATZ keine Rolle, eine "Altersrente nach Altersteilzeit" gab es früher einmal. Und die Auswahl ob mit oder ohne Abschlag ist eine Wette auf ein langes Leben. Wenn Sie vorhaben, deutlich über 80 zu werden, bringt eine abschlagsfreie Rente in Summe mehr ein. Andererseits müssen Sie betrachten, wie die Zeit bis zum Rentenbeginn aussieht. Am besten ist natürlich eine durchgehende Beschäftigung. Auch Arbeitslosigkeit erhöht in geringerem Umfang noch den Rentenbetrag. Auch Krankenversicherung usw. sind zu beachten ... Lassen Sie sich mal die möglichen Szenarien in einer Beratungstelle durchrechnen. Ggf. können Sie den erwarteten Abschlag auch mit einer Abfindungszahlung o.ä. reduzieren?
W*lfgangam 09.06.2018 | 18:51
hmm... wie erklären Sie sich die Differenz-Vergreisung von 10 Jahren, wenn Sie jetzt erst 51 sind und im nächsten Jahr schon 62? ;-) Korrigieren Sie bitte Ihre Angaben, um das im Rahmen des Alterszeitgesetzes bewerten zu können. Gruß w.
Hans Huberam 09.06.2018 | 20:46
W*lfgang schrieb

hmm... wie erklären Sie sich die Differenz-Vergreisung von 10 Jahren, wenn Sie jetzt erst 51 sind und im nächsten Jahr schon 62? ;-)

Korrigieren Sie bitte Ihre Angaben, um das im Rahmen des Alterszeitgesetzes bewerten zu können.

Gruß

w.

ich bin z.Z 51 Jahre alt Wenn der Abschlag für mich okay wäre und ich mit 62 (also nächstes Jahr)
hmm... wie erklären Sie sich die Differenz-Vergreisung von 10 Jahren, wenn Sie jetzt erst 51 sind und im nächsten Jahr schon 62? ;-) Korrigieren Sie bitte Ihre Angaben, um das im Rahmen des Alterszeitgesetzes bewerten zu können. Gruß w.
also wenn er 1967 geboren ist wie er angibt dann ist doch klar das er 51 Jahre alt ist.
Stefanam 13.06.2018 | 15:34
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten. .... Auszug ... von senf dazu Aus Sicht der Altersrente spielt die ATZ keine Rolle, eine "Altersrente nach Altersteilzeit" gab es früher einmal. - Verstehe ich so, Altersrente und ATZ haben nichts miteinander zu tun!? Man muss nicht zwangsläufig nach der ATZ in Altersrente gehen? Man könnte auch noch arbeiten oder arbeitslos sein. .... Auszug ... W*lfgang ich weiß leider nicht wie ich das korrigieren kann aber Sie haben Recht. Richtig wäre gewesen : "Wenn der Abschlag für mich okay wäre und ich mit 52 (also nächstes Jahr) mit der ATZ starten wollte. Wäre das gesetzlich überhaupt möglich?"
W*lfgangam 13.06.2018 | 18:21
Stefan schrieb

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.

.... Auszug ... von senf dazu

Aus Sicht der Altersrente spielt die ATZ keine Rolle, eine "Altersrente nach Altersteilzeit" gab es früher einmal.

- Verstehe ich so, Altersrente und ATZ haben nichts miteinander zu tun!? Man muss nicht zwangsläufig nach der ATZ in Altersrente gehen? Man könnte auch noch arbeiten oder arbeitslos sein.

.... Auszug ... W*lfgang

ich weiß leider nicht wie ich das korrigieren kann aber Sie haben Recht. Richtig wäre gewesen :

"Wenn der Abschlag für mich okay wäre und ich mit 52 (also nächstes Jahr) mit der ATZ starten wollte. Wäre das gesetzlich überhaupt möglich?"

...war nur ein Tippfehler :-) (Eine Korrekturmöglichkeit gibt es hier nur in Form eines weiteren/'ergänzenden' Beitrags.) ATZ mit 52? Geht gesetzlich gar nicht, frühestens mit 55. Mit 52 ...dann mag man es im Betrieb als ATZ bezeichnen (früher sagte man Vorruhestandsregelung dazu), die 'klassische' gesetzliche ATZ ist es aber nicht. Macht auch nichts, denn wie Ihr Arbeitsvertrag 'modifiziert' wird, um vorher das Beschäftigungsende festzulegen/auszuscheiden /mit welchen Bezügen /welchen Rentenbeiträgen, ist der DRV egal. Was möglich ist/Ihr Betrieb ggf. beabsichtigt, dass man auch vor 55 bereits ATZ-Vereinbarungen (sozusagen Vorverträge) machen kann, um dann ab 55 in die ATZ zu starten - dann wäre gesetzlich + tarifvertraglich alles ok. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026