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Experten-Antwort

Altersteilzeit Aufstockung

von Siriustag2120.10.2017 | 16:09
899 Ansichten
8 Antworten
Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell vereinbart. Im Entwurf waren 20 % Aufstockung des Teilzeitgehaltes vorgesehen. Er hat dann die 20 % drastisch gekürzt. Ist so etwas zulässig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2017 | 08:34

Hallo Siriustag21,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese arbeitsrechtliche Frage hier im Forum der Rentenversicherung nicht beantworten können. User Schade hat Ihnen schon mögliche Ansprechpartner genannt.

7 Antworten

Harryam 20.10.2017 | 16:13
Nein, Vertrag ist Vertrag
Potteram 20.10.2017 | 16:21
Was hat das Rentenforum mit Ihrem ATZ und AG zu tun. Das hat seine Gründe.
Schadeam 20.10.2017 | 18:08
Diese arbeitsrechtliche Frage wird Ihnen kein DRV Mitarbeiter beantworten können. Im Zweifel muss darüber letztendlich ein Arbeitgericht entscheiden, wenn Sie das Thema nicht mit Personalabteilung, Betriebsrat u.ä. zufriedenstellend lösen können.
W*lfgangam 20.10.2017 | 19:32
Hallo Siriustag21, was meinen Sie mit drastisch? Die Regelungen sind da sehr variabel, die 20-%-Aufstockung zum letzten Netto-Gehalt orientiert sich an dem Mindestmaß nach Altersteilzeitgesetz, was sich auch regelmäßig als Mindestmaß im Tarifvertrag der eigenen Branche wiederfindet ...oder eben mehr. Zu bedenken ist hier, das nun nicht wirklich das letzte tatsächliche Netto maßgebend ist, sondern zunächst richtigerweise das regelmäßige/übliche Brutto-Gehalt - ohne 'Gedöns' aus etwaigen variablen Sonderzahlungen - und das danach ermittelte Netto ...und das wird auch nicht aus dem letzten Brutto-Monat ermittelt, sondern ggf. bei variabler Teil-/Vollzeitbeschäftigung, nach den letzten 24 Monaten vor ATZ-Beginn ermittelt. Üblicherweise lässt man sich vor Unterschrift zur ATZ eine 'Probegehaltsberechnung' für die ATZ erstellen, um dann das tatsächliche Netto zu 'sehen'/worauf lasse ich mich hier ein ...UND hintendran kommt noch das Finnazamt, das von Ihnen noch eine Nachzahlung von Steuern einfordert, weil der Aufstockungsbetrag 'brutto=netto' ausgezahlt wird, aber die steuerpflichtigen Einkünfte nach Jahresablauf in der Summe neu zu berechnen sind. Man, das fragt man doch alles vorher nach/weiß man, vor dem Gang in die ATZ. Hier noch noch ein Entgeltrechner zur ATZ: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Teilzeit/Teilzeitrechn… Und wenn Sie meinen, da läuft was schief, folgen Sie dem Rat von Schade. Gruß w.
Angelaam 23.10.2017 | 11:59
Im Entwurf. Was stand denn im Vertrag, den Du unterschrieben hast.
Jamaikaam 23.10.2017 | 12:26
Angela schrieb

Im Entwurf.

Was stand denn im Vertrag, den Du unterschrieben hast.

Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell vereinbart. Im Entwurf waren 20 % Aufstockung des Teilzeitgehaltes vorgesehen. Er hat dann die 20 % drastisch gekürzt. Ist so etwas zulässig?
Im Entwurf. Was stand denn im Vertrag, den Du unterschrieben hast.
Ja, bitte unbedingt mal für User Angela den kompleten Wortlaut vom Vertrag mitteilen. Aber nur den Du unterschrieben hadt. Den vom AG nicht. :-) :-)
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