Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit Blockmodell Freistellungsphase

von Steuerbüro Cornils18.11.2014 | 16:59
1764 Ansichten
10 Antworten
Sehr geehrtes Berater-Team, wir betreuen ein Mandat mit einem Mitarbeiter in Altersteilzeit im Blockmodell (2 Jahre arbeiten, 2 Jahre Freistellung). Die Freistellungsphase hat bereits begonnen. Die Agentur für Arbeit erstattet keine Beiträge mehr, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Der MA möchte jetzt für eine halbes Jahr bei einem fremden AG gegen Entgelt über Mini-Job Basis tätig werden. Hätte dies Auswirkungen auf das ATZ-Gehalt, bzw. dürfte der Aufstockungsbetrag weiterhin gezahlt werden? Wenn die Voraussetzungen der Erstattung der Beiträge durch die Agentur für Arbeit nicht vorliegen, besteht zwar weiterhin die Steuer-u. Beitragsfreiheit des Aufstockungsbetrages. Aber gilt dies auch (Beitragsfreiheit) weiterhin, wenn eine Tätigkeit gegen Arbeitsentgelt über 450,00€ mtl hinaus bei einem fremden AG erzielt wird? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Freundliche Grüsse G. Clausen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2014 | 17:09

Hallo,

diese Frage können wir Ihnen leider nicht verlässlich beantworten, da es sich hierbei um Arbeitsrecht handelt.

In diesem Forum können leider nur Fragen zum Rentenrecht beantwortet werden.

9 Antworten

=//=am 18.11.2014 | 17:13
Das sollten Sie als Steuerberater eigentlich wissen, dass GRUNDSÄTZLICH bei einer Beschäftigung mit einem mtl. Verdienst von mehr als 450,- EUR IMMER Versicherungspflicht besteht (Gleitzone möglich). In der Regel darf bei einer Freistellungsphase keine mehr als geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Dies müßte aber eigentlich auch im Atz-Vertrag geregelt sein.
=//=am 18.11.2014 | 17:25
Noch ergänzend meine Meinung zu diesem Sachverhalt: Einerseits gehen diese Menschen in Altersteilzeit, um - wie in diesem Fall - 2 Jahre nicht (mehr) arbeiten zu müssen, und dann wollen sie eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnehmen??? Finde ich etwas befremdlich. Ich denke, gerade deshalb sieht ein Atz-Vertrag eine solche Beschäftigung nicht vor. Dann hätte man auch gleich "normal" weiterarbeiten können. Aber jeder, wie er´s will.
Christina Nowakam 18.11.2014 | 18:09
Hallo - fragen Sie einfach bei Ihrem Finanzamt nach ! Da werden Sie geholfen !!
W*lfgangam 18.11.2014 | 22:01
...ach?! Ich dachte, das steht nachlesbar in den eigenen Arbeitsanweisungen drin und/oder entsprechenden gemeinsamen RdSchr. der Träger der SV – gehört die DRV noch dazu?! Ja, ich könnte die Antwort aus dem Ärmel schütteln, begrenze das aber auf: max. Mini-Job, auch bei 'fremden' Arbeitgebern, ansonsten wird die ATZ infolge Störfall beendet/rückabgewickelt - wirklich unangenehm für den ATZ'ler. Gruß w. ...auch heute noch QGr5 am Foren-Ruder? - Ehrlich, mich 'schüttelts' bei solchen Antworten - wo sind wir hier, im Renten'Tachles'Forum ? ;-(
Steuerbüro Cornilsam 19.11.2014 | 09:03
Hallo Frau oder Herr? (von =//=), vielleicht hatte ich meine Frage nicht richtig gestellt. Mir ging es nicht darum, wie der weitere Job ( über 450€) mtl zu verbeitragen ist, dieses ist mir schon als "Steuerbüro" bekannt. Mir ging es um den steuer- u beitragsfreien Aufstockungsbetrag vom jetzigen AG in der ATZ. Ob dieser weiterhin gezahlt werden kann, bzw darf, wenn eine weitere Tätigkeit über Mini-Job Basis hinaus eingegangen wird. Im Forum wurde meine Frage beantwortet, dass die ATZ infolge eines Störfall beendet/rückabgewickelt wird. Vielen Dank für die guten Tipps
Cassandraam 19.11.2014 | 11:30
W*lfgang.....Sie nerven !!!!!!
Nanu Aberam 19.11.2014 | 12:54
aber aber Fräulein Cassandra (in einem unbekannten Land...) er hat aber Recht! Der W*lfgang! Was ist denn das für eine "Experten" Antwort?
Herr Korteam 19.11.2014 | 13:42
Nach meiner Ansicht hat der Wolfgang wenig Rückgrat und plappert irgendwelche Dinge nach, die man ihm aufgetragen hat.
Christina Nowakam 19.11.2014 | 18:20
W*lfgang.....Sie nerven !!!!!!
Nach meiner Ansicht hat der Wolfgang wenig Rückgrat und plappert irgendwelche Dinge nach, die man ihm aufgetragen hat.
Quatsch !!!!!!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026